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Mit Kanonen auf Spatzen

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 Von Willi Wild

Es klingt wie ein schlechter Scherz. Normalerweise landen derartige Meldungen auf unserer letzten Seite unter der Rubrik "Aufgelesen".
Da spielen am Ostermorgen Mitglieder eines Posaunenchors mit gebührendem Abstand voneinander einige Choräle im Freien. Der Landrat ist dabei, nicht nur um zuzuhören, sondern auch um die Auflagen der beschränkten Versammlungsfreiheit auf ihre Einhaltung hin zu kontrollieren. Mit dem Landespandemiestab sei vorab ausdrücklich abgestimmt gewesen, dass die Musik der sechs Musiker anlässlich des Auferstehungsfestes als höchstem christlichen Feiertag "ausnahmsweise geduldet" würde.
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera gegen Landrat Thomas Fügmann (CDU) und gegen den "Veranstalter". Es gehe um den Verdacht des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Dort heißt es in Paragraph 75: "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung (…) zuwiderhandelt."
Angesichts überlasteter Gerichte, die dringend tatverdächtige Schwerverbrecher wegen Personalmangels aus der Untersuchungshaft entlassen müssen, ist diese Ermittlung so unnütz wie ein Kropf. Hier mit Kanonen auf Spatzen zu zielen, ist in Anbetracht der ernsten Corona-Lage unverständlich und geradezu lächerlich.
Auf der einen Seite werden Grundrechte mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt, die freie Religionsausübung für nicht systemrelevant erachtet, um andererseits mit der vollen Wucht des Gesetzes gegen geistliche Erbauung vorzugehen. Es steht für mich außer Frage, dass sich hier der "Veranstalter", die Kirche, schützend vor ihre ehrenamtlichen Musiker stellt.

Autor:

Online-Redaktion

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