Schulordnung
Wohlfahrtsverbände kritisieren geplante Reform

Foto: epd-bild/Detlef Heese

Neudietendorf (epd). Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor den Auswirkungen der geplanten Änderungen an der Thüringer Schulordnung auf die Gemeinschaftsschulen. Die Vorschläge der Landesregierung stellten einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in ein erfolgreiches System dar, teilte der Paritätische am Dienstag in Neudietendorf mit. Insbesondere die Abkehr vom Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens gefährde die Gemeinschaftsschulen in ihrem Bestand.
Auch das Recht der Schulkonferenzen auf Mitbestimmung wird laut Parität durch die geplante Verordnung eingeschränkt. Die Gestaltungs- und Beschlusshoheit der Schulen werde untergraben und ein funktionierendes System ohne Notwendigkeit verändert. Schulautonomie müsse gewahrt bleiben, damit Schulen individuell und passgenau über ihre Notengebung, Leistungseinschätzung und Versetzungsentscheidungen entscheiden können, forderte der Wohlfahrtsverband.
Der Verband kritisierte zugleich die knappe Anhörungsfrist. Ein öffentlicher Diskurs habe im Vorfeld nicht stattgefunden. Dabei würde das pädagogische Konzept der freien sowie staatlichen Gemeinschaftsschulen im Land durch die geplanten Änderungen massiv beeinträchtigt. Die Ziele, eine individuelle Förderung unabhängig von der sozialen Herkunft zu gewährleisten, seien in Gefahr.
In Thüringen gibt es derzeit 82 Gemeinschaftsschulen. Sie umfassen in der Regel die Klassenstufen 1 bis 12. Gemeinschaftsschulen können dabei mit einer Grundschule oder auch mit einem Gymnasium kooperieren.

Autor:

Online-Redaktion

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

40 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.