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Kirchengesetz zu neuer Struktur
Ja zum Verbundsystem

Intensive Debatten: Das Präsidium der Landessynode bei den Beratungen über das anhaltische Verbundsystem mit Doris Berlin, Präses Christian Preissner und Pfarrer Andreas Müller (v. l.). | Foto: Heiko Rebsch
  • Intensive Debatten: Das Präsidium der Landessynode bei den Beratungen über das anhaltische Verbundsystem mit Doris Berlin, Präses Christian Preissner und Pfarrer Andreas Müller (v. l.).
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Die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat mit einem Beschluss über weitgehende Strukturveränderungen für die Kirchengemeinden ihre zweitägigen Frühjahrsberatungen in Dessau beendet. Das Kirchenparlament beschloss am Samstag einstimmig ein Kirchengesetz zur Umsetzung des anhaltischen Verbundsystems.

Von Oliver Gierens (epd) und Katja Schmidtke

Mit dem seit 2015 auf freiwilliger Basis praktizierten Verbundsystem reagiert die Landeskirche auf sinkende Mitgliederzahlen sowie den Wegfall finanzieller und personeller Ressourcen. Innerhalb eines Verbunds aus mehreren eigenständigen Gemeinden sollen die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Mitarbeitenden in der Kirchenmusik, der Gemeindepädagogik und der Verwaltung enger zusammenarbeiten.

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