GKR-Wahl
"Die Gemeinden müssen sich bekennen"
- Foto: pixabay/HeungSoon
- hochgeladen von Beatrix Heinrichs
Bei ihrer Frühjahrstagung im vergangenen Jahr hatte die Landessynode der EKM über die Aufnahme einer Erklärung in die Kandidatenformulare für die GKR-Wahl abgestimmt, die Potenzial für Konflikte bietet. Kandidaten sollen versichern, die Werte des christlichen Glaubens zu achten und sich von menschenverachtenden Positionen zu distanzieren sowie davon, Parteien oder Organisationen anzugehören, die vom Verfassungsschutz auf dem Gebiet der EKM als extremistisch eingestuft sind. Damit wird vor allem die AfD in den Blick genommen.
Von André Poppowitsch
Wolfgang Stark, Kirchenältester und Landessynodaler aus Zella-Mehlis (Kirchenkreis Meiningen), hatte den entsprechenden Antrag dazu eingebracht. "Mir ging es darum, den Gemeinden ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem Gemeindeglieder an einer Kandidatur gehindert oder GKR-Mitglieder ihres Amtes enthoben werden können, wenn sie rechtsextreme oder völkische Ansichten in den GKR tragen", erklärt er.
Zwar räumt die EKM-Verfassung die Möglichkeit ein, dass der Kreiskirchenrat Kirchenältesten bei schweren Pflichtversäumnissen oder unwürdigem Verhalten das Mandat und die Wählbarkeit für die folgende Amtsperiode entziehen kann. Außerdem ist im GKR-Gesetz festgeschrieben, dass nicht wählbar ist, wer sich kirchenfeindlich betätigt oder im Widerspruch zu Bibel, Glaube und Kirche verhält. "Ein solches Verhalten nachzuweisen, war bisher sehr schwer", meint Stark. "Da die AfD mittlerweile vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft ist, können Kandidaten mit der Erklärung festgenagelt werden."
Stark hatte einen konkreten Hintergrund für seinen Antrag: Seit 2013 war ein Gründungsmitglied des AfD-Kreisverbandes Kirchenältester in Zella-Mehlis und trug sein Gedankengut in die Gemeinde. "Ich möchte Gemeindegliedern mit AfD-Parteibuch nicht per se eine christliche Haltung absprechen, aber wer Mitglied der AfD ist, muss sich doch zurechnen lassen, dass er die Inhalte des Parteiprogramms vertritt."
Die EKM hatte für die Gemeinden zwei Versionen vorbereitet – eine mit der Abfrage der Zugehörigkeit zu einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Partei oder Organisation und eine ohne die gesonderte Erklärung. Welche genutzt wird, entscheiden die örtlichen GKR. Ihnen dafür die Freiheit zu lassen, war der Landessynode wichtig.
"Die Nutzung des Formulars mit der gesonderten Kandidatenerklärung läuft geräuschlos", weiß Michael Kleemann, Superintendent des Kirchenkreises Stendal. Aber auch er kennt eine Person, die aufgrund dieser Erklärung bereits mit Wahlanfechtung gedroht hat. "Diesen Menschen, die in ihrem Meinungsbild festzementiert sind, mit Argumenten zu begegnen, ist kaum möglich. Aber sie in Gesprächen durch gezielte Fragen in ihrem Gedankengerüst zu irritieren, das gelingt durchaus", meint Kleemann.
Wolfgang Stark weiß um die Herausforderung für Gemeinden, Kandidaten zu finden. Nicht alle nutzten daher das Formular mit der Zusatzerklärung. Dennoch steht für ihn fest: "Die Gemeinden müssen sich bekennen, was sie wollen. Ich kann nur einem Herrn dienen." Ich möchte Gemeindegliedern mit AfD-Parteibuch nicht per se eine christliche Haltung absprechen.
Autor:André Poppowitsch |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.