Organspende:
Entscheidung begrüßt

Foto: Rikiwiki2/commons.wikimedia.org

Der Bundestag hat am 16. Januar den Gesetzentwurf über eine Widerspruchsregelung abgelehnt. Damit wäre jeder Bürger zum potenziellen Organspender geworden, hätte er dem nicht zu Lebzeiten widersprochen. Zustimmung fand dagegen der Vorschlag, bei einer Zustimmungsregelung zu bleiben und gleichzeitig deutlich stärker und regelmäßiger auf die Möglichkeiten der Organspende hinzuweisen. Zudem soll ein Online-Organspenderegister eingeführt werden.

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, begrüßte die Entscheidung. "Das Wesen einer Spende liegt in der freiwilligen Bereitschaft des Spenders. Bei einem so sensiblen Thema wie der Organspende gilt das erst recht", sagte Kramer. "Eine Organspende bleibt ein selbstbestimmtes Überlassen eines Teiles meines Körpers, der keinem anderen Menschen, keiner Klinik, keiner Organisation und keinem Staat gehört", so der Bischof.

Die mangelnde Spendenbereitschaft sei eng verbunden mit einem mangelnden Vertrauen und inhaltlichen Unsicherheiten beim Thema Organtransplantation. "Deshalb brauchen wir noch mehr Aufklärung sowie Gespräche zur Organspende." (epd)

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Online-Redaktion

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