Beerdigung
Die letzte Ruhe selbst planen
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Es gibt sicher schönere Dinge, über die man nachdenken kann. Doch es ist sinnvoll, sich um die eigene Bestattung zu kümmern. Wer rechtzeitig vorsorgt, nimmt sich und seinen Angehörigen eine Menge ab.
Von Dieter Sell
Wenn ein Mensch stirbt, geht es nicht nur um Trauer und Erinnerungen, sondern auch um die Kosten für die Bestattung. Mit der richtigen Vorsorge kann man mit Blick auf das Finanzielle schon zu Lebzeiten Angehörige entlasten. Und die eigene Beerdigung nach den eigenen Wünschen gestalten. Ein Überblick:
Was wäre die wichtigste Frage, um die eigene Bestattung vorzubereiten?
Da geht es in erster Linie um die Bestattungsart, sagt der hannoversche Bestatter Friedrich Cordes. «Soll es eine Erdbestattung werden, soll es eine Feuerbestattung werden? Auf welchem Friedhof möchte ich beigesetzt werden? Soll es eine Trauerfeier geben?
Blumenschmuck? Soll Lieblingsmusik gespielt werden? Soll es ein Streichquartett sein? Saxophon? Akkordeon? Kann man alles machen.»
Wünsche zur eigenen Bestattung können mit einem Vertrauten besprochen oder schriftlich in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgehalten werden. Wer will, kann eine Person seines Vertrauens bestimmen, die sich um die Umsetzung kümmert. Wer sicher gehen will, hinterlegt beim Notar eine Bestattungsverfügung mit allen wichtigen Angaben.
Was sind denn die üblichsten Formen der Bestattung in Deutschland?
Urnen-, Wald- und Sargbeisetzungen. «Eine Seebestattung ist momentan das Günstigste, was man in Deutschland haben kann», sagt Friedrich Cordes. Wem das zu konventionell ist, kann über eine «Reerdigung» nachdenken, bei der der Verstorbene zu Humus umgewandelt wird. In Rheinland-Pfalz können seit Oktober Angehörige die Urne mit der Asche des Verstorbenen zu Hause aufbewahren. Auch eine Weiterverarbeitung der Asche zu einem Diamanten ist hier erlaubt. In Bremen darf schon seit längerem und unter bestimmten Umständen die Totenasche beispielsweise im eigenen Garten verstreut werden.
Kann ich die Form der Beisetzung auch vertraglich regeln?
Ja, das geht. In Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen kann ein Vorsorgevertrag geschlossen werden, der sowohl Inhaltliches als auch Finanzielles regelt. Falls die Kosten für die Bestattung nicht nur von den Angehörigen getragen werden sollen, können Rücklagen etwa auf einem Tagesgeldkonto gebildet werden. Bei Banken und Sparkassen lassen sich auch Sparbücher mit Sperrvermerk einrichten, die auf den Namen des Vorsorgenden für Rechnung eines Dritten - in diesem Fall also des Bestattungshauses - laufen. Mit dem Bestatter oder der Bestatterin kann aber auch vereinbart werden, dass das Geld auf ein Treuhandkonto überwiesen wird.
Treuhandkonto? Hat das Vorteile?
«Das Geld schwebt quasi in der Mitte, zwischen dem Vorsorgenden und zwischen uns», erläutert Bestatter Cordes. «Wir können nicht darauf zugreifen, der Vorsorgende auch nicht.» Der wichtigste Vorteil: Das angezahlte Geld ist dadurch vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt bei einer Pflegebedürftigkeit oder vor Gläubigern bei einer Insolvenz des Bestatters geschützt. Es darf ausschließlich zur Deckung der Bestattungskosten verwendet werden, was finanzielle Unsicherheiten für die Familie minimiert.
Kann ich mich noch anders vor finanziellen Risiken schützen?
Die Bestattungskosten lassen sich auch über Sterbegeldversicherungen absichern. Wer eine Versicherung abschließt, setzt damit eine bestimmte Summe fest, die nach seinem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Dafür muss monatlich ein fester Beitrag gezahlt werden. Das lohnt sich nach Angaben der Verbraucherzentralen aber nicht in jedem Fall, vor allem nicht für Ältere, die kurz vor der Rente stehen oder schon im Ruhestand sind.
Wäre nicht auch eine Liste gut, auf der steht, wer nach meinem Tod verständigt werden soll?
Unbedingt, betont der Bremer evangelische Theologe Klaus Dirschauer, der eine solche Liste mit Namen, Adressen und Telefonnummern angelegt hat und sie von Zeit zu Zeit aktualisiert. Ihm ist wichtig, dass nach der Beerdigung die Trauergesellschaft zum Leichenschmaus zusammenkommt, bei dem es oft hoch hergeht, wenn Anekdoten über den Verstorbenen erzählt werden. «Das ist wichtig, damit die Gemeinschaft erhalten bleibt. Das Leben geht ja weiter», bekräftigt der Pastor im Ruhestand.
Wo bekomme ich noch weitergehende Informationen?
Unter der Leitfrage «Was tun, wenn jemand stirbt» hat die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen ein Handbuch mit unabhängigen Informationen für den Trauerfall herausgegeben.
Beschrieben werden unter anderem erste Schritte und notwendige Formalitäten im Todesfall sowie Kosten einer Bestattung und Möglichkeiten der Vorsorge, ergänzt durch Checklisten und Musterschreiben. Weiterführende Tipps gibt es auch auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Bestatter (Bestattungsplaner auf www.bestatter.de) und auf der Seite der Verbraucherinitiative Bestattungskultur www.aeternitas.de. Dort kann auch der «Ratgeber Todesfall und Nachlass» bestellt werden.
(epd)
Autor:Online-Redaktion |
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