Landesjugendkonvent über Perspektiven der Jugendarbeit
Stimmrecht eingefordert

Landesbischof Kramer beim Landesjugendkovent: Im Hintergrund ein Glücksrad, mit dem die Fragen ermittelt wurden, die Kramer beantworten sollte. | Foto: LJK
  • Landesbischof Kramer beim Landesjugendkovent: Im Hintergrund ein Glücksrad, mit dem die Fragen ermittelt wurden, die Kramer beantworten sollte.
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Von Katja Schmidtke

Wie sich die evangelische Jugendarbeit in Zeiten von demografischem Wandel und Stellenkürzungen aufstellen lässt, darüber berieten die 40 Delegierten des Landesjugendkonvents (LJK) der EKM am Wochenende in Halle. "Reset-Knopf Jugendarbeit" lautete das Thema des Treffens. Welche Rolle spielt das Bekenntnis, wie sichtbar müssen junge Christen sein, und welches Gewicht sollte ihre Stimme in den kirchlichen Gremien haben? Darüber diskutierten die jungen Frauen und Männer, die aus den Kirchenkreisen von Salzwedel im Norden bis Greiz im Süden entsandt worden waren.
Auch Landesbischof Friedrich Kramer nahm sich Zeit, um mit den jungen Leuten ins Gespräch zu kommen. Er habe sich zu einer funktionierenden Jugendarbeit bekannt, und dies fuße auf einem strukturellen Standard in den Kirchenkreisen, rekapitulierte Noah Jalowski, Sprecher des Landesjugendkonvents. Bislang spüren die jungen Leute allerdings eher das Gegenteil: Stellen werden zusammengestrichen oder fallen weg. "Das sind Herausforderungen. Ein "Weiter-So" wird nicht funktionieren", so Jalowski weiter.
Der Landesjugendkonvent ermutigt dazu, die Chance zu nutzen, als Jugendvertreter im Gemeindekirchenrat mitzuarbeiten. Hier sind die Hürden weniger hoch als bei einer Wahl zum Kirchenältesten, wofür ein Mindestalter von 18 Jahren gilt. Hinzu kommt, dass eine Legislatur von sechs Jahren sich selten mit Ausbildungszeiten und Berufsstart, die Mobilität verlangen, vereinbaren lässt. So bietet sich durch die Berufung eines Jugendvertreters ein Mitspracherecht an. Stimmrecht erlangen die jungen Leute aber erst mit ihrer Volljährigkeit. Das bedauern die Jugendvertreter und wünschen sich eine gesetzliche Nachbesserung. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es seit Oktober 2016 ein Gesetz zur Erprobung der Mitgliedschaft Jugendlicher im Gemeindekirchenrat. Dadurch können 16- bis 18-Jährige, die gewählt oder berufen sind, GKR-Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten sein.
Der Umgang mit Rechtsextremismus war ein weiterer Schwerpunkt des dreitägigen Treffens. Dazu ist eine Stellungnahme in Arbeit. Zum Thema Nachhaltigkeit erging der Beschluss, dass Einladungen des Landesjugendkonvents künftig nicht mehr postalisch verschickt werden müssen. Dies sei ein Schritt hin zum papierlosen Tagen, so Pressesprecher Jalowski.
Sieben junge Leute sind neu in den LJK delegiert worden: Konstantin Quaas aus dem Kirchenkreis Altenburger Land ergänzt seit dem Wochenende den Vorstand, zu dem Richard Lehmann (KK Henneberger Land), Pascal Voß (KK Haldensleben-Wolmirstedt), Lena Lothring (KK Schleiz), Christian Heering (KK Eisenach-Gerstungen), Johannes Köther (KK Halberstadt) und Paula Hübel (KK Rudolstadt-Saalfeld) gehören. Der LJK ist die Mitgliedervertretung der Evangelischen Jugend auf landeskirchlicher Ebene.

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Online-Redaktion

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