Corona
«Für die Sozialträger ist das sehr ungünstig»

Am 16. März gilt in der Pflege und in Krankenhäusern eine Impfpflicht. | Foto: epd-bild/Friedrich Stark
  • Am 16. März gilt in der Pflege und in Krankenhäusern eine Impfpflicht.
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Es sind nur noch wenige Tage, bis die Krankenhäuser und Pflegeheime den Behörden nachweisen müssen, dass ihre Angestellten gegen Corona geimpft sind. Unklar ist, ob ungeimpfte Beschäftigte nach dem 16.
März weiter ihrer Arbeit nachgehen können.

Von Markus Jantzer (epd)

Bei allem Verdruss über die spezielle Corona-Impfpflicht für die Sozial- und Gesundheitsbranche empfehlen die großen Wohlfahrtsverbände ihren Einrichtungen, der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Arbeitgeber, die den kommunalen Gesundheitsämtern nicht bis zum 15. März ihre ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, riskieren nach dem Infektionsschutzgesetz eine empfindliche Geldstrafe. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Beschäftigte, die einen aktuellen Genesennachweis oder ein ärztliches Zeugnis über Kontraindikationen vorgelegt haben.

In der Sozialbranche wird eine hohe Impfquote gegen das Covid-19-Virus grundsätzlich befürwortet. Nach Angaben des Deutschen Caritasverbandes bemühen sich die meisten Einrichtungsleitungen daher, «weiter Überzeugungsarbeit zu leisten, um auf höhere Impfquoten in der Mitarbeiterschaft hinzuwirken».

Diakoniepräsident Ulrich Lilie sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): «In der Diakonie herrscht Einigkeit darüber, dass eine hohe Impfquote zur Überwindung der Corona-Pandemie erforderlich ist.» Diesem Ziel diene auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die die Diakonie als Zwischenschritt zu einer allgemeinen Impfpflicht unterstütze.

Die Caritas verweist darauf, dass die Meldung ungeimpfter Beschäftigter nicht bedeute, dass diesen sofort am 16. März verboten werde, ihren Job zu machen. «Die Beschäftigten können zunächst weiterarbeiten, bis die Gesundheitsämter ein Betretungsverbot verhängen», sagte die Präsidentin des katholischen Wohlfahrtsverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa.

Im Übrigen erwarteten viele Einrichtungen, dass die Gesundheitsämter bei einmal Geimpften kein Betretungs- und Beschäftigungsverbot aussprechen werden, auch wenn die zweite Impfung nicht rechtzeitig zum 16. März erfolgt ist. «Ich halte diese Hoffnung für verständlich und begründbar», erklärte die Caritas-Präsidentin.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sieht «erhebliche Probleme» auf die Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe und auch auf die Krankenhäuser zukommen. Ihnen bleibe nichts anderes übrig, als abzuwarten, «ob und wenn ja, wann es ein Beschäftigungs- oder Zutrittsverbot für ungeimpfte Mitarbeitende geben wird. Für die Träger ist das alles sehr ungünstig, gerade angesichts der aktuellen ohnehin prekären Personallage», betont er.

Diakoniepräsident Lilie fordert, dass bei der Umsetzung der Impfpflicht «die Versorgung von Patienten und Bewohnerinnen von Einrichtungen stets gewährleistet bleiben muss». Deshalb erwarte die Diakonie, dass die Ämter die Einrichtungen anhören, bevor sie gegen deren Beschäftigte ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.

Angesichts der vielen Unwägbarkeiten sei es «bis jetzt nicht einmal möglich, einen Dienstplan zu erstellen, der den potenziellen Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konkret berücksichtigen kann», beklagt Schneider. «Noch gänzlich ungeklärt» sei die Frage der Haftung, wenn ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so lange weiter beschäftigt werden, bis es eine behördliche Anordnung für ein Betretungsverbot gibt. «Das ist keine Kleinigkeit», warnt der Chef des Paritätischen Gesamtverbandes.

Schneider sieht insgesamt «keine guten Vorzeichen für eine reibungslose Umsetzung». Er sagt voraus: «Viele der noch offenen Fragen werden am Ende wohl gerichtlich entschieden werden müssen.»

Autor:

Katja Schmidtke

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