Synode III: Meldepflicht im Verdachtsfall

Magdeburg/Erfurt (kna) – Die Landessynode hat ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Damit sei auch eine Meldepflicht bei einem Verdacht eingeführt worden, teilte die EKM mit. Somit bestehe in der Landeskirche ein verbindlicher Rechtsrahmen für Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Mitarbeiter und Ehrenamtliche sind demnach verpflichtet, die Beobachtungen an eine unabhängige Meldestelle weiterzugeben. Diese habe dann zu prüfen, ob der Verdacht begründet und was zu tun sei. Eingerichtet werde zudem eine neue Arbeitsstelle, die Betroffene beraten sowie Fortbildungen für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter anbieten solle.

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Online-Redaktion

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