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Mutters Schutz

Regionalbischöfin Friederike Spengler | Foto: EKM
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Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung, dass eine Fehlgeburt keine Krankheit ist.

Von Friederike F. Spengler

So selbstverständlich dieser Satz klingt, so wenig selbstständig war die Anerkennung desselben bisher, wenn es um den Mutterschutz ging. Erlitt eine Frau eine Fehlgeburt, musste sie eine Krankschreibung erbitten, um sich körperlich und seelisch von diesem traumatischen Erlebnis zu erholen. Sie galt als krank. Das Thema ist mit Scham behaftet, wird assoziiert mit einer Unzulänglichkeit auf Seiten der Frau. Dass diese aber für wenige Wochen Mutter war, wird bis heute nicht oder nur eingeschränkt anerkannt. Nun wird anders verfahren – das lässt hoffen.

Bereits der Begriff „Mutterschutz“ gesteht zu, dass die betreffende Frau eine Mutter war oder ist – dies für sich zu reflektieren, die eigenen Gefühle wahrzunehmen, Trauer zuzulassen und für das Erlebte Worte zu finden, hat jetzt einen geordneten Rahmen. Damit wird der Frau Zeit zugestanden. In dieser Zeit steht christliche Seelsorge zur Verfügung. Den Kontakt zu Seelsorgerinnen und Seelsorgern knüpfen oft Hebammen und Gynäkologinnen. Neben der Klinikseelsorge stehen Mitarbeiter in allen Bereichen des Verkündigungsdienstes seelsorgerlich vertrauensvoll denen zur Seite, die dies wünschen. Auch Partner oder Ehemänner können Begleitung in Anspruch nehmen, waren sie doch werdende Väter.

Die Autorin ist Regionalbischöfin im Süden der EKM.

Mutterschutz bei Fehlgeburten

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