Sachsen-Anhalt
Kirchen kritisieren geplante Lockerungen bei stillen Feiertagen

Foto: epd-bild/Hanno Gutmann

An sogenannten stillen Feiertagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Buß- und Bettag sollen in Sachsen-Anhalt künftig Musik- und Tanzveranstaltungen oder Märkte erlaubt sein. Die Kirchen kritisieren die parlamentarische Initiative.

Magdeburg (epd). Die Kirchen in Sachsen-Anhalt haben die beabsichtigte Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage kritisiert. Die vorgesehene Einschränkung des besonderen Schutzes von Karfreitag und Volkstrauertag sowie die geplante Streichung des erhöhten Schutzes für den Buß- und Bettag würden gesamtgesellschaftliche Fragen aufwerfen, teilten die Büros von evangelischer und katholischer Kirche bei Landesregierung und Landtag von Sachsen-Anhalt mit.

Der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, erklärte, Karfreitag, Volkstrauertag und Buß- und Bettag stünden für Trauer, Scheitern und Verlusterfahrungen. Gerade in einer von Fortschrittsdenken geprägten Zeit brauche es gesellschaftliche Räume der Besinnung.

Raum für Ruhe sollte bleiben

Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Mathias Bethke, verwies auf die zentrale Bedeutung des Karfreitags als Bestandteil des dreitägigen Osterfestes im Kirchenjahr. Selbst kleinere Veränderungen des gesetzlichen Rahmens würden als gravierend empfunden. Es sei ein Verlust, wenn sich die Gesellschaft an bestimmten Tagen nicht einmal 24 Stunden der Ruhe und Trauer zumuten wolle.

An sogenannten stillen Feiertagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Buß- und Bettag sind in Sachsen-Anhalt derzeit Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Märkte verboten. Die geplanten Änderungen sollen in der kommenden Woche auf Antrag von CDU, Linke, SPD, FDP und Grünen erstmals im Landtag diskutiert werden. Art und Umfang der Lockerungen sollen im Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden.

Stille Feiertage 

Sogenannte stille Feiertage sind Tage mit besonderem Schutzcharakter. Dazu zählen in Sachsen-Anhalt etwa der Karfreitag, der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag oder der Totensonntag. Geregelt sind sie im Gesetz über die Sonn- und Feiertage und die Ladenöffnungszeiten des Landes. Vorgeschrieben sind Arbeitsruhe sowie besondere Schutzzeiten. Zudem gelten Einschränkungen für Tanz-, Unterhaltungs- und teilweise andere öffentliche Veranstaltungen mit reinem Unterhaltungscharakter.
Im Zuge der geplanten Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt wird diskutiert, ob und in welchem Umfang diese Regelungen angepasst werden sollen. Konkrete Vorschläge zielen auf Lockerungen bei Veranstaltungsverboten für Kultur und Gastronomie. Die Debatte um die stillen Feiertage ist dabei nur eine politische Begleitdiskussion im Rahmen der Reformdebatte.

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Online-Redaktion

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