Eine Botschaft für "alles Volk"

Vielfältig: Die Landeskirche Anhalts ist auf unterschiedlichen Feldern zugange und wirkt so identitätsstiftend in der Gesellschaft | Foto: facebook.com/Landeskirche Anhalts
  • Vielfältig: Die Landeskirche Anhalts ist auf unterschiedlichen Feldern zugange und wirkt so identitätsstiftend in der Gesellschaft
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Vor 100 Jahren: Nach dem Ersten Weltkrieg endete das landesherrliche Kirchenregiment. Als ein Ergebnis der Reformation waren die jeweiligen Landesherren die Bischöfe ihrer Regierungsgebiete.

Von Joachim Liebig

Was aus der Sicht Luthers zunächst als eine Notlösung begann, verstetigte sich im Verlauf der folgenden Jahrhunderte. Insoweit löste das Ende dieser Struktur – in Anhalt markiert durch den Thronverzicht des Prinzregenten Aribert von Anhalt am 12. November 1918 – eine tiefe Verunsicherung aus.
Da ist es mehr als verständlich, wenn in der Anhaltischen Landeskirche, die deckungsgleich mit dem Freistaat Anhalt war, zunächst der Wunsch vorherrschte, möglichst wenige Veränderungen in der Struktur der Landeskirche auf den Weg zu bringen. So hatte es seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nur Ansätze zu einer Demokratisierung der Strukturen gegeben: Auf der Gemeindeebene durften lediglich Männer ab dem 24. Lebensjahr, die einen eigenen Hausstand führten, ein öffentliches Amt bekleideten oder ein Geschäft führten, in die Gemeindevertretung gewählt werden. Für die Zusammensetzung der erstmals 1880 einberufenen Landessynode waren diese Gemeindevertreter sowie die Vergabe von Mandaten durch den Landesherrn, der das Kirchenregiment über das Konsistorium ausübte, maßgeblich.
Bei den Umbrüchen der Jahre 1918 bis 1920 darf nicht unterschätzt werden, wie sehr die Mitarbeitenden der Landeskirche – in erster Linie Pfarrer – unter Existenzangst litten. Die neuen politischen Verhältnisse schienen, als gehöre die Kirche zu den geschichtlichen Verlierern. Es ging um eine völlige Neujustierung des Verhältnisses von Kirche und Staat, und diese wurde überlagert von der Sorge, dass Kirche und Religion in die Bedeutungslosigkeit herabsinken würden.
Ebenso wie in den kirchlichen Zusammenhängen musste sich auch für den Freistaat Anhalt eine neue Regierungsform etablieren. Nicht nur im Hinblick auf die Notwendigkeit, binnenkirchlich eine Neuordnung zu finden, auch mit dem neuen "Staatsrat für Anhalt" mussten unter neuen Bedingungen Absprachen getroffen werden. „Von der Staatskirche zur Volkskirche" war das erklärte Motto aller unterschiedlichen Strömungen innerhalb der Anhaltischen Landeskirche. Allerdings setzten die konservativen Akteure etwas andere Akzente als die liberalen „Freunde evangelischer Freiheit“. Übereinstimmung herrschte in der Meinung, nun vom Staat gänzlich unabhängig zu sein. Mit dem Übergang des Kirchenregiments auf einen übergangsweise eingesetzten Landeskirchenrat für Anhalt im April 1919 war der erste Schritt in diese Richtung getan.
Die Frage der Verhältnisbestimmung zwischen Kirche und Staat war auch in Anhalt stets neu zu beantworten. Bereits 1932 wurde der Freistaat nach den Wahlen durch die Nationalsozialisten bestimmt. Wie in anderen Teilen Deutschlands, teilte sich die Landeskirche in Deutsche Christen und Mitglieder der Bekennenden Kirche. Die Landeskirche hat dazu eine Reihe von Veröffentlichungen vorgelegt. Gleichwohl bleibt hier noch viel aufzuarbeiten.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs stellte sich die Frage des Verhältnisses zum neu entstehenden Staat in gänzlich neuer Weise. Wie viel Nähe blieb geboten und wie groß musste die Entfernung sein? Seit der Wiedervereinigung Deutschlands bestimmt das Grundgesetz die Freiheit der öffentlich-rechtlich verfassten Kirche.
In dem Zusammenhang stellte sich in jüngster Zeit die Frage, inwieweit der Staat berechtigt sei, etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes kirchliche Dienste zu beschränken oder gar zu verbieten. Aktuell wird das Verhältnis zwischen Kirche und Staat von einem freundlichen Nebeneinander und Kooperation in unterschiedlichen Arbeitsgebieten bestimmt.
Für die Zukunft der Kirche ist gewiss: Es wird erneut grundlegende Veränderungen geben müssen. Die Kirchenstruktur wird möglicherweise massiv angefragt werden. Angesichts der seit Generationen andauernden Minderheitssituation in Mitteldeutschland ist längst nicht mehr von einer Volkskirche – so die Selbstbeschreibung der am 14. Juli 1920 verabschiedeten Verfassung (§ 3) – zu sprechen. Gleichwohl bleibt der Auftrag von Kirche erhalten, für „alles Volk" eine Botschaft zu haben.

Der Autor ist Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts. 

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