Pflege in der Pandemie
Am Limit

Die Diakonie Mitteldeutschland ist für die soziale Arbeit der EKM und der Landeskirche Anhalts zuständig. In ihren mehr als 1700 Einrichtungen und Diensten sind rund 30 000 Menschen beschäftigt. | Foto: Foto (Symbolbild): epd-bild/imageBROKER
2Bilder
  • Die Diakonie Mitteldeutschland ist für die soziale Arbeit der EKM und der Landeskirche Anhalts zuständig. In ihren mehr als 1700 Einrichtungen und Diensten sind rund 30 000 Menschen beschäftigt.
  • Foto: Foto (Symbolbild): epd-bild/imageBROKER
  • hochgeladen von Online-Redaktion

Mit einem Hilferuf meldete sich kurz vor Weihnachten die Diakonie Mitteldeutschland. Mittlerweile haben sich wohl mehr als 150 freiwillige Helfer zur Mitarbeit in überlasteten Pflegeeinrichtungen bereitgefunden. Über die Situation der christlichen Krankenhäuser in Mitteldeutschland sprach Dirk Löhr mit Oberkirchenrat Christoph Stolte.

Wie ist die Lage in den christlichen Kliniken in Thüringen und Sachsen-Anhalt?
Christoph Stolte: Fast alle christlichen Kliniken behandeln aktuell an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten. Ausnahmen bilden nur wenige Spezialkliniken. Zugleich gibt es überall medizinisches und pflegerisches Personal, das entweder selbst an Covid-19 erkrankt oder in Quarantäne ist. Das führt zu einer angespannten Personalsituation. Viele Kliniken sind am Limit ihrer Leistungsfähigkeit.

Wie sind die Mitarbeiter in den Krankenhäusern auf das mögliche Szenario einer „Triage“ – also der Vorauswahl von Patienten bei limitierten Behandlungsmöglichkeiten, etwa bei zu wenigen Beatmungsgeräten ­– vorbereitet?
Aktuell ist nach unserer Kenntnis ein mögliches Szenario „Triage“ noch kein Thema. Es werden in Thüringen und auch in Sachsen-Anhalt Patienten aus Sachsen aufgenommen, um sächsische Krankenhäuser zu entlasten. Es ist sehr gut, dass die Bundesländer sich untereinander unterstützen und auch über weitere Transportwege Patienten verlegt werden.

Wie steht es um die nicht an Covid-19 erkrankten Patienten?
Neben den an Covid-19 erkrankten Menschen werden alle anderen schwer erkrankten Menschen in den Krankenhäusern ebenso gut medizinisch betreut. Wir hoffen, dass alle Patienten, die eine dringende medizinische Versorgung benötigen, diese auch in Anspruch nehmen. Und nicht etwa aus Sorge, sich selbst zu infizieren oder anderen ein Krankenhausbett wegzunehmen, sich zu spät oder gar nicht in einem Krankenhaus helfen lassen.
Sind in der Pandemie Einrichtungen in finanzielle Schieflage geraten? Braucht es vielleicht sogar einen Rettungsschirm für die Branche?
Für Thüringen ist zu sagen, dass die Rettungsschirme, die das Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet hat, vielen Kliniken helfen, durch die Zeit zu kommen. Allerdings wird es auch „Verlierer“ geben. Nach der aktuellen Förderrichtlinie werden insbesondere Kliniken unterstützt, die in der Notfallversorgung tätig sind, Betten dafür freihalten und Covid-Intensivpatienten versorgen. Die Intensivbetten müssen zudem zu einem gewissen Grad ausgelastet sein.

Wie steht es da um Ihre Einrichtungen?

Nicht alle diese Bedingungen treffen auf Häuser der Diakonie zu. So behandelt zum Beispiel die Geriatrie des Sozialwerks Meiningen aktuell 23 Covid-Patienten, allerdings wird keiner beatmet oder sonst intensiv versorgt. Die Klinik bekäme somit keine Zahlungen aus dem Rettungsschirm. Aus diesem Grund wäre es wichtig, dass die am 18. November 2020 von der Bundesregierung verabschiedeten Regelungen in Thüringen zeitnah umgesetzt werden. Kliniken, die nach der Förderrichtlinie leer ausgehen, aber Covid-Patienten versorgen, müssen trotzdem Unterstützung erhalten.


"In Thüringen und Sachsen-Anhalt werden auch Patienten aus Sachsen aufgenommen"


Das gilt auch für die Zukunft?
Absolut. Es braucht Regelungen über den 1. Januar 2021 hinaus. So wurden im letzten Jahr verschiedene Regelungen und Pflichten ausgesetzt. Zum Beispiel die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der Nachweis des Vorhaltens der Mindest-Personal-Quoten oder Untergrenzen-Regelungen. Das muss in der aktuellen Krise auch im Jahr 2021 weitergehen. In Sachsen-Anhalt ist die Lage etwas anders. Nach Aussage der Krankenhausgesellschaft des Landes sind die meisten Kliniken nicht für die erweiterte Notfallversorgung in Stufe 2 und 3 – und damit für einen finanziellen Zuschlag – benannt worden. Sie bekommen demnach kein Geld aus dem Rettungsschirm. Dies verschärft die finanzielle Lage der Kliniken.

Wie ist es um die Vernetzung der mitteldeutschen Krankenpflege-Einrichtungen bestellt?
Die christlichen Krankenhäuser in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind untereinander gut vernetzt. Die Personallage ist aber an allen Orten angespannt, so dass gegenseitige personelle Hilfe nur sehr begrenzt möglich ist.
Hier ein aktuelles Beispiel für gegenseitige Hilfe: Die Lukasstiftung Altenburg sollte eine Station freigeben zur Behandlung von Covid-Patienten. Da in einer psychiatrischen Klinik die Covid-Kompetenz nicht vorhanden ist, hat man sich so geeinigt, dass eine Psychiatriestation geschlossen und das Personal an das Altenburger Klinikum ausgeliehen wurde.


Hintergrund: Rettungsschirm für Kliniken
 Der Erhalt einer Ausgleichspauschale ist an bestimmte Kriterien gebunden. Ein Krankenhaus qualifiziert sich dann für die neue Freihaltepauschale des Klinik-Rettungsschirms, wenn

• es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, wo die 7-Tage-Inzidenz der Covid-19-Infektionen je 100 000 Einwohner über 70 liegt,
• der Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungs-kapazitäten in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt in einem ununterbrochenen Zeitraum von sieben Tagen durchschnittlich unter 25 % liegt,
• die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde das Krankenhaus für den Erhalt der Freihaltepauschale benennt
und
• das Krankenhaus einen Zuschlag für die Teilnahme an der umfassenden oder erweiterten Notfallversorgung (= Stufe 2 oder 3) gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 5 des KHEntgG für das Jahr 2019 oder 2020 vereinbart hat oder eine Versorgungsstruktur aufweist, die nach Feststellung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde mindestens den Anforderungen des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern für eine Teilnahme an der erweiterten Notfallversorgung entspricht. Hierfür wird ein Katalog derjenigen Krankenhäuser veröffentlicht, die einer Notfallstufe zuzuordnen sind.

Die Diakonie Mitteldeutschland ist für die soziale Arbeit der EKM und der Landeskirche Anhalts zuständig. In ihren mehr als 1700 Einrichtungen und Diensten sind rund 30 000 Menschen beschäftigt. | Foto: Foto (Symbolbild): epd-bild/imageBROKER
Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland | Foto: Frieder Weigmann
Autor:

Online-Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

29 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.