Einrichtungen in katholischer Trägerschaft
Leitlinie verbietet Suizidassistenz
Mit neuen Leitlinien regeln die katholische Kirche und die Caritas, wie mit Sterbewünschen in ihren Einrichtungen umzugehen ist. Suizidassistenz bleibt verboten, aber nur innerhalb der Einrichtungen. Für Sterbewillige soll es Hilfsangebote geben. Bonn (epd). Neue Leitlinien der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und des Deutschen Caritasverbands regeln den Umgang mit Sterbewünschen und Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen. Diese Einrichtungen verstünden sich als Schutzräume für...