Sterbehilfe
Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos
Karlsruhe (epd). Die Verurteilung eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe wegen eines verbotenen assistierten Suizids verletzt keine Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde des Arztes als unzulässig zurück. Dieser habe nicht ausreichend begründet, dass der Sterbewunsch des Patienten auf einer freien Entscheidung beruht. (AZ: 2 BvR 860/25) Der angeklagte Arzt...