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Positionen des Bundestags
Ringen um Sterbehilfe-Gesetz

Es sind deutliche Sätze des Bundesverfassungsgerichts, die dem Gesetzgeber seit nunmehr einem Jahr Kopfzerbrechen bescheren. «Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen», urteilten damals die Karlsruher Richter.

Von Corinna Buschow

Der zweite folgenreiche Satz daraus: «Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.» Damit kippte das höchste deutsche Gericht das Verbot der organisierten – sogenannten geschäftsmäßigen – Hilfe bei der Selbsttötung, das vor allem auf Sterbehilfeorganisationen zielte.
Ihnen wollte der Bundestag 2015 per Strafrecht die rechtliche Grundlage entziehen.

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