Kirchenkreis Gera
Pfarrbereiche mit Strahlkraft

Erprobung: Mit einem Flyer wollen Hendrik Mattenklodt und Stefanie Schwalbe die Gemeindemitglieder über die Struktur-veränderungen informieren.  | Foto: Wolfgang Hesse
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Gespräche über Strukturen in der Landeskirche gehören inzwischen zum Alltag in den Kirchenkreisen. Viele Veränderungen waren sinnvoll, doch wurden auch Beschlüsse gefasst, mit denen die Menschen in den Kirchen-gemeinden nicht glücklich waren.

Von Wolfgang Hesse

Im Kirchenkreis Gera sollen nun Hauptamtliche, Ehrenamtliche und die Mitglieder in den Kirchengemeinden stärker mit einbezogen werden.

Als Hendrik Mattenklodt seine Stelle als Superintendent im Jahre 2020 antrat, analysierte er seinen neuen Wirkungsbereich. Dabei orientierte er sich an seinen Erfahrungen aus 25 Jahren Partnerschaftsarbeit mit der schwedischen Kirche und an den Erfolgen beim Aufbau des 12-Kirchenlandes im Kirchenkreis Weimar. „Ich habe von Beginn an im Geraer Konvent große Offenheit verspürt, Dinge zu verändern“, erinnert sich Mattenklodt. „Wichtig war für mich, die Landeskirche von Anfang an mit dabei zu haben.“

Mit einem Erprobungsgesetz hat die Landessynode im Hebst 2023 dafür den Weg freigemacht. Das Gesetz ist offen für alle Kirchenkreise, die innovativ an Strukturveränderungen arbeiten möchten. Mehrere Jahre intensive Kontakte zwischen dem Landeskirchenrat und dem Kirchenkreis Gera sind der Gesetzesvorlage vorausgegangen. „Der Geist der Erprobung ist sehr konstruktiv, und die Öffnungen sind beachtlich und berühren genau die Bereiche, für die wir sie brauchen“, sagt Mattenklodt. „Das schafft viel Freiheit für unsere Ideen.“

So sollen die vorhandenen Pfarrstellen im Kirchenkreis zu Kreispfarrstellen ausgebaut werden, was von den Hauptamtlichen durchweg begrüßt wird. Im demokratischen Verfahren sind zehn sogenannte Ausstrahlungsorte benannt worden. Bis auf zwei Ausnahmen entspricht die Zuordnung der Gemeinden den aktuell existierenden Pfarrbereichen.

„Zunächst müssen wir mit dem Zählen von Gemeindemitgliedern aufhören, weil ja bisher alles nur am Geld festgemacht wurde“, erklärt der Superintendent. „Wenn jedes der 13 744 Gemeindemitglieder aus unseren 56 Kirchengemeinden die gleiche Zuweisung erhält, wird mehr Gerechtigkeit erreicht“.

Die Ausstrahlungsorte sollen als Zentren für bestimmte geistliche Profile etabliert werden. Feste Ansprechpartner und regelmäßige Gottesdienste zu festen Zeiten gehören dazu. „Wenn es eine Gemeinde aus eigener Kraft schafft, ein kirchliches Leben zu realisieren, ist das sehr gut. Wenn die Gemeindemitglieder jedoch eine starke Schulter zum Anlehnen brauchen, sind dafür die Ausstrahlungsorte da“, erklärt Mattenklodt.

Als Beispiel nennt der Superintendent den Gemeindeverbund Pölzig nördlich von Gera. Hier sei eine Struktur entstanden, die die Menschen mitnehme. Während sich der Gemeindekirchenrat vorrangig um die Sachfragen der Gemeinde kümmert, übernimmt ein „Geistlicher Rat“ die geistliche Verantwortung und kümmert sich um Gemeinde- und Profileentwicklung des Ausstrahlungsortes.

Als Bedingung wird eine enge Zusammenarbeit beider Gremien vorausgesetzt. Stefanie Schwabe, stellvertretende Superintendentin, betreut den Pfarrbereich und Ausstrahlungsort Münchenbernsdorf. „Wir arbeiten zielstrebig an der Umsetzung. Vieles wird zentral angeboten. Für manche Orte suchen wir nach Alternativen. Die Vokabeln ›ihr müsst‹ oder ›ihr dürft nicht‹ kommen bei uns nicht vor“, betont sie.

„Wir wissen, dass wir einen langen Weg vor uns haben“, dessen sind sich Superintendent Henrik Mattenklodt und seine Stellvertreterin Stefanie Schwabe sicher. Aktuell wird zwischen dem Landeskirchenrat und dem Kirchenkreis Gera an der Verordnung zum Erprobungsprozess gearbeitet. Am 1. Februar 2024 soll im Gremium der Ehrenamtlichen der Stand analysiert und das weitere Vorgehen erörtert werden.

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Online-Redaktion

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