Schmerzensgeldklage
Bistum Magdeburg beruft sich auf Verjährung

Foto: pixabay.com/AJEL

Magdeburg (KNA) Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer hat das Bistum Magdeburg auf eine Million Euro Schadensersatz verklagt. In dem beim Landgericht Magdeburg eingeleiteten Verfahren werde man - in Anlehnung an vergleichbare Verfahren anderer Bistümer - die Einrede zur Verjährung erheben, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Zuletzt machten die Bistümer Regensburg, Trier, Aachen und Hildesheim bei Missbrauchsprozessen von diesem Rechtsmittel Gebrauch.

Konkret geht es im vorliegenden Fall um mutmaßliche Übergriffe eines Priesters Anfang der 1960er Jahre auf dem Gebiet des heutigen Bistums Magdeburg. Der Beschuldigte starb 1998 und wurde nie angeklagt. Dem Bistum liegen nach eigenen Angaben derzeit keine schriftlichen Nachweise vor, die die Anschuldigungen des Betroffenen belegen, nur eine Schilderung des Betroffenen. Einrede der Verjährung bedeutet die rechtliche Möglichkeit, sich auf die Verjährung einer Forderung zu berufen und dadurch eine Leistung abzuwehren.

Bislang insgesamt 55.000 Euro erhalten

Aufgrund seiner Schilderung habe der Betroffene 25.000 Euro im Jahr 2005 erhalten: "Das Bistum ging und geht davon aus, dass mit der Zahlung von 2005 im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung Rechtsfrieden geschlossen wurde und mögliche Ansprüche des Betroffenen abgegolten sind." Zusätzlich habe der Betroffene nach Einführung des Verfahrens der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) durch die deutschen Bistümer 30.000 Euro im Jahr 2023 erhalten.

"Wir bedauern, dass der Betroffene möglicherweise sexualisierte Gewalt erfahren hat", erklärte der Verwaltungschef des Bistums, Generalvikar Bernhard Scholz. "Und klar ist: Jeder Fall ist einer zu viel. Das sage ich als Priester und als Seelsorger. So etwas darf nicht passieren." Insgesamt halte das Bistum die Forderung in Höhe von einer Million Euro für überhöht. Ob beispielsweise die "schicksalhafte Krebserkrankung" des Betroffenen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Missbrauch stehe, sei nicht verifizierbar.

Das Bistum Magdeburg habe aus der Geschichte gelernt: Mit umfassenden verpflichtenden Präventionsschulungen für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und Schutzkonzepten sichere das Bistum ab, dass Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen und Pfarreien geschützt seien. Zudem sei die Aufarbeitung ein wichtiges Thema, auch gebe es eine konstruktive Zusammenarbeit mit der UKA.

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Online-Redaktion

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