Im Wortlaut
Was kann kirchliche Friedenstheologie aktuell leisten?

Friedemann Stengel, Professor für Neuere Kirchengeschichte in Halle | Foto: Universität Halle
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Von Friedemann Stengel, Universität Halle

Noch vor ein paar Wochen sind drei Varianten in der Frage der Waffenlieferungen unterschieden worden: alle gewünschten Waffen zu liefern, nur verteidigungsrelevante Waffen zu liefern, gar keine Waffen zu liefern. Selbst wenn man b) als nicht mehr klar abgrenzbar betrachtet: alle drei Varianten führen in Schuld und alle drei Varianten sind letztlich eine Beteiligung an diesem Krieg. Ich schiebe das Thema Schuld hier in den Hintergrund, auch wenn es ein theologisches Zentralthema ist, und schlage ein paar Schneisen.

1. Wir haben es holzschnittartig im Christentum insbesondere (nicht nur) evangelischer Prägung mit drei Grundlinien zu tun:

A) Die mächtige und langanhaltende Strömung ist nicht der Pazifismus, sondern die Lehre vom sogenannten „gerechten Krieg“. Weil sie immer noch oder wieder eine Rolle spielt, nenne ich sie zuerst und nenne ihre (nicht einheitlich aufgeführten) Kriterien: causa iusta, intentio recta, auctoritas legitima, aber auch: debitus modus (Verhältnimäßigkeit), pax (Ziel), ultima ratio (allerletztes Mittel).

B) Nach einer traditionell schwächeren, im Grundsatz pazifistischen Tradition wird jedes Waffentragen abgelehnt. Pazifisten sind in und seit der frühen reformatorischen Bewegung verfolgt worden, vor allem die Täufer, und haben sich später in eigenen Kirchen und Religionsgemeinschaften etabliert, wie etwa Quäker und Mennoniten. Sie erkennen in der gewaltausübenden Obrigkeit Gottes Ordnung, fordern aber für wahre Christen einen strikten Verzicht auf Waffen, Todesstrafe und Gewalt überhaupt. Messer dürfen nur zum Brotschneiden geeignet sein, so die sogenannten Schleitheimer Artikel des frühen Täufertums (1527).

C) Eine dritte Variante nenne ich Tendenzpazifismus. Ein christlicher, also christgemäßer Krieg ist im Neuen Testament „so selten als die Störche im Winter“, meint Sebastian Franck in seinem Kriegsbüchlin des Friedes gegen Luther. Franck und Erasmus von Rotterdam, nicht erst die EKD seit den 1990er Jahren, haben erkannt: Es gibt keinen gerechten Krieg, weil jede kriegführende Seite dessen Kriterien bestimmt und sich selbst für gerecht erklärt. Nur das Recht auf Selbstverteidigung wird zugelassen, und nur als ultima ratio. Erasmus empfiehlt in der Querela pacis (Klage des Friedens 1517), stehende Heere so klein wie möglich zu halten; Obrigkeiten sollen vor einem drohenden Krieg lieber zurücktreten, man solle Volksabstimmungen durchführen, jeden Preis der Welt zahlen, um einen Krieg zu verhindern; wenn schon ein Krieg unumgänglich sei, müssten die Verantwortlichen den höchsten Preis zahlen.

2. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich Variante 2 und 3 verbreitet und ich möchte aus ostdeutscher Perspektive ausdrücklich erwähnen, dass die Kirchenleitungen in der DDR 1965 erstmalig und einmalig in der Geschichte des deutschen Protestantismus empfohlen haben: Bausoldaten und Verweigerer geben ein „deutlicheres Zeugnis des gegenwärtigen Friedensgebots Jesu Christi“ ab. Das wurde schon 1965 in dem im Westen abgedruckten Kirchlichen Jahrbuch marginalisiert und ist gleich 1990 kassiert worden.

3. Dennoch ist seit den 1990er Jahren, trotz der Jugoslawienkriege und nach 9/11, die EKD von der Rede vom gerechten Krieg weggegangen zur Rede vom gerechten Frieden (Denkschrift 2007 „Aus Gottes Frieden leben. Für gerechten Frieden“, Kundgebung 2019 „Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“). Hier ist das Verteidigungsrecht eingeräumt: „Bei schwersten, menschliches Leben und gemeinsam anerkanntes Recht bedrohenden Übergriffen eines Gewalttäters kann die Anwendung von Gegengewalt erlaubt sein, denn der Schutz des Lebens und die Stärke des gemeinsamen Rechts darf gegenüber dem ‚Recht des Stärkeren‘ nicht wehrlos bleiben.“ In dieser Denkschrift liegt ein fragiler Kompromiss vor: „Verantwortungspazifismus“.

4. In jüngsten Stellungnahmen attackieren sich diese Linien schwer: Für die einen ist Pazifismus gefährliche Naivität, Realitätsverleugnung, Verkennung des Bösen in der Welt oder Zynismus – insbesondere nach einem der Offenen Briefe an den Kanzler vom 23.4.2023 mit der Aufforderung an die Bundesregierung, die Ukraine zu ermutigen, den Widerstand einzustellen. Auf der anderen Seite wird die pazifistische Linie von einigen konsequent verteidigt, ich will das hier nicht personalisieren. Anfangs ging es nicht nur gegen die Lieferung jedweder Waffen und um die Betonung ausschließlich ziviler Hilfe, sondern es wurde auch auf die Kraft des Gebetes anstelle von Waffen hingewiesen – auch das hat auf manche zynisch gewirkt. Aber nunmehr sagen einige: Ich würde für Demokratie und Freiheit sterben, aber nicht töten, während die anderen dringend dazu auffordern, mit den Lieferungen auch schwerer Waffen Nothilfe zu leisten. Im Blick auf die historischen Traditionen haben wir es hier mit dem Dilemma I zu tun!

5. Was sagt die Bibel? Wo die eine Tradition Römer 13 betont: Gehorsam sein gegenüber der Obrigkeit, denn sie trägt ihr Schwert nicht umsonst und ist Gottes Ordnung, da betonen die anderen die Bergpredigt mit Seligpreisungen und dem Gebot auch der Feindesliebe und das Tötungsverbot. Über die theologischen Debatten über diese Stellen informiere ich hier nicht. Aber ich weise erneut auf die Tradition der gesamtdeutschen Friedensbewegung hin, die im Osten mit „Schwerter zu Pflugscharen“ am Anfang der 1980er Jahre einen hohen Preis bezahlt hat. Ich kürze ab: Beide Linien, die pazifistische und die vom gerechten Krieg beziehen sich auf die Heilige Schrift – das ist das Dilemma II.

6. Und wir haben es mit verschiedenen Theologien zu tun, die sich alle biblisch absichern. Ich nenne nur als Beispiel: auf der einen Seite die Annahme eines realexistierenden Bösen in der Welt, das metaphysisch in der Geschichte wirkt und personifizierbar ist, und auf der anderen Seite die Annahme machtpolitischer Strukturen, die menschen- und staatengemacht sind. Nach dem 24.2.2022 lese ich in der Kollegenschaft offen den Vorwurf, Pazifisten würden das Böse in der Welt verleugnen, nunmehr in Gestalt Putins – und im selben Text die appellative Feststellung: mit Kriegsverbrechern verhandelt man nicht. Wenn man so denkt, dann gibt es als Perspektive nur Attentat oder totalen Krieg. Erasmus und Franck haben angesichts des Türkenkriegs gewarnt: der Türke ist kein Antichrist und kein Teufel, sondern ein Menschenkind aus Fleisch und Blut, mit dem man verhandeln kann und muss. Ich nenne diese Perspektiven explizit, weil die Annahme eines in der Welt wirkenden Bösen verbreiteter ist als manche denken und die Zurückweisung eines metaphysischen Bösen nicht naiv ist, sondern Handlungsoptionen bietet. Theologisch gesehen haben wir es hier mit dem Dilemma III zu tun.

7. Angesichts dessen, bei jeder Handlungsoption Schuld auf sich zu laden, bei keiner Handlungsoption mit Sicherheit wissen zu können, ob atomare Waffen eingesetzt werden, also möglicherweise nur worst cases vor sich zu haben, aber auch mit dem Hinweis, dass der deutsche Beitrag ohnehin nicht relevant sei für das Geschehen – müssen wir dennoch eine Position beziehen. Themen und Vorschläge:

7.1. Die Rede vom gerechten Krieg muss unterbleiben, angesichts der Opfer von Zivilisten und auch von Wehrpflichtigen ist sie durch nichts zu rechtfertigen. Die UNO-Charta will vor der Geißel des Krieges bewahren und enthält daher keinen eigenen Passus zum Krieg. Es gibt kein ius ad bellum (Recht zu einem Krieg, der gerecht wäre), stattdessen betont Art. 51 das naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung. Nicht die völkerrechtlichen Konsequenzen will ich hier problematisieren, sondern das Recht auf Selbstverteidigung, vor dessen Hintergrund nicht nur Waffenlieferungen möglich sind, sondern sogar Soldaten auf dem Territorium der Ukraine eingesetzt werden könnten.

7.2. In der Barmer Theologischen Erklärung (Art. 2, 1934) heißt es: Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften. Das heißt: Die Ethik des Friedensgebots Jesu Christi gilt immer, sie kann nicht der Situation angepasst werden. Auch wenn Christinnen und Christen gefordert sind, zwischen dem Frieden Gottes und innerweltlichem Frieden zu unterscheiden, können in der innerweltlichen Realität nicht andere Handlungsmaßstäbe gelten als das hohe Ziel des gerechten Friedens. In diesem Sinne unterscheiden wir gerade nicht zwischen verschiedenen Reichen und Bereichen, in denen Menschen verschiedene Funktionen ausüben, so als gäbe es etwa Bereiche, in denen Moral und Religion keine Rolle spielen. Der Vorrang der Friedensethik, der Feindesliebe, der Friedfertigkeit und des Tötungsverbots bleibt nach meinem Dafürhalten erhalten. Auch die Rede vom „deutlicheren Zeugnis“ ist und bleibt auf dem Tisch und sollte nicht bagatellisiert oder verspottet werden.

7.3. Das bedeutet nicht nur, dass alle Formen zivilen gewaltfreien Widerstands und andere entsprechende Initiativen und Schritte unterstützt werden. Alle kirchlichen Stellungnahmen haben das betont. Es heißt auch, dass Soldatinnen und Soldaten, die sich dem Krieg verweigern, geschützt werden müssen, kürzlich hat die Nordkirche dies gefordert. Auch für römisch-katholischen Ethiker zieht das Verteidigungsrecht des Staates es nicht nach sich, Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an Gewaltmaßnahmen zu zwingen.

Wir können es als kategorischen Imperativ zugleich nicht verlangen, dass angegriffene und lebensbedrohte Menschen und Staat auf Selbstverteidigung verzichten und sich schlimmstenfalls töten lassen.

Umgekehrt: Was Menschen für sich selbst in Anspruch nehmen oder verweigern, muss nicht allgemein gelten. Wir können andere nicht zur Waffenlosigkeit zwingen, auch wenn wir sie selbst praktizieren. Das Recht auf Selbstverteidigung muss bestehen bleiben. Das Recht zur Kapitulation und zur Waffendienstverweigerung muss in Anspruch genommen werden können, aber die Aufforderung an andere, zu kapitulieren oder den Widerstand aufzugeben, vermag ich aus der christlichen Ethik nicht abzuleiten – auch wenn der Frieden oberstes Gebot bleibt.

Ich meine umgekehrt, wenn der Fall der Selbstverteidigung völkerrechtlich gegeben ist, dann besteht nicht nur ein Recht auf Selbstverteidigung, sondern auch ein Recht auf Nothilfe, sowohl gegenüber Individuen als auch gegenüber Staaten. Ich sehe zugleich nicht, dass die Verweigerung von Nothilfe – auch durch Waffen – aus der christlichen Ethik abgeleitet werden kann. Denn in diesem Fall würden Einzelne einem übergeordneten Kalkül oder einem höheren Zweck geopfert werden. Das ist auch nicht mit einem universal geltenden kategorischen Imperativ vereinbar. Nothilfe, beispielsweise mit schweren Waffen, zu verweigern, kann aber eine politische Entscheidung sein, die auch politisch zu erklären wäre.

7.4. Nicht die Rede, aber Motive vom gerechten Krieg sind zu bedenken: liegt eine intentio recta vor, eine begründete Vorstellung für die Zeit danach (pax), sind die Mittel verhältnismäßig (debitus modus)? Die intentio recta ist durch das Völkerrecht beschreibbar: Selbstverteidigung und Rechtserhaltung, nicht Rechtsherstellung. Eine Schwächung oder der Sturz Putins oder ein Umbruch in Russland können nicht intentio recta sein, auch kein Sieg. Nur das Ende der Gewalt, Frieden, kann intentio recta sein.

7.5. Es geht auch um einen Denkhorizont: Welt und Menschheit sollten nicht dualistisch betrachtet werden. Die Rede vom metaphysischen Bösen soll verschwinden, denn das Böse kann man nur ausrotten. Nicht diabolisieren heißt jedoch nicht gleich: heilig sprechen oder naiv „das Gute“ im Aggressor sehen, sondern in der Frage der Annahme und der Wirkweise eines Bösen in der Welt schlicht agnostisch zu bleiben, weil Verhandlungen immer möglich sein müssen, so zynisch Aggressoren sich gebärden.

Ein weiterer Punkt: Abschreckung. Die Tradition der Kirchenopposition in der DDR hat mit ihren jahrelangen Appellen gegen „Praxis und Prinzip der Abschreckung“ Impulse gesetzt. So sehr ein prinzipielles Scheitern von Friedenslogik zurückzuweisen wäre, fällt mir dieser Satz schwer: Müssen wir auch aus christlicher Perspektive noch einmal anders über Abschreckung nachdenken? Das ist ein Kirchen- und SPD-Thema, das schon in den 1980-er Jahren die Partei und die Kirchen gespalten hat, aber Abschreckung hat ohne Explosion funktioniert.

7.6. Die scharfen Waffen der Analyse bleiben gerade auch in dem seit vielen Jahren anhaltenden Irredentismus gefordert, so sehr wir bemüht sein sollen, verbal abzurüsten. Aggressoren machen sich prekäre Identitäten nicht nur zu Nutze, sie schaffen sie. In Zeiten von "Russkij Mir" und des sogenannten Ethnophyletismus (1872 verurteilt), der Kirche an ein Volk und eine Nation bindet, ist Kritisieren eine bleibende Aufgabe. Wo Kirche Interessen von Aggressoren nicht nur dient, sondern sie mitschreibt, bleibt die Aufgabe der Kritik, so sehr wir die Rolle der russisch-orthodoxen Kirche differenzieren, sie nicht als homogenen Blick betrachten und sie auch nicht überschätzen.

Theologe Stengel: Wir müssen eine Position beziehen
Autor:

Katja Schmidtke

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