EKD regelt Verwendung von Flaggen neu
Von Regenbogen bis Schwarz-Rot-Gold
- Michael Germann
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Auf der Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wurde diskutiert, ob die alte Regelung zur Beflaggung an Kirchengebäuden aus dem Jahr 1947 aufgehoben werden soll. Doch die Synodalen haben sich gegen eine ersatzlose Abschaffung der Verordnung entschieden.
Von Beatrix Heinrichs
Im Vorfeld hatte es eine Diskussion um dieses Thema gegeben. Der EKD-Synodale und Kirchenrechtler Michael Germann hatte sich gegen die ersatzlose Aufhebung der alten Verordnung ausgesprochen. Damit würde man das Problem nicht lösen, so Germann. In einer Zeit, in der Streit um Symbole eine neue Aktualität habe, bestehe die Gefahr, „dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird“, sagte er. „Hätte man die Verordnung einfach gestrichen, wären die Gliedkirchen der EKD mit der Aufgabe zurückgelassen worden, selber eine Regelung dazu zu finden.“ Einige Landeskirchen hätten eigene Regelungen, andere aber nicht.
Unter dem Eindruck des Nationalsozialismus und der Beflaggung kirchlicher Gebäude mit Hakenkreuzfahnen hatte die Kirche 1947 festgelegt, dass vor Gotteshäusern lediglich die Kirchenfahne, die ein violettes Kreuz auf weißem Grund zeigt, wehen darf.
„Diese Regelung ist vergessen oder weitestgehend ignoriert worden in ihrer Striktheit“, erklärt Germann. „Die Verordnung setzt einen Rahmen, auf den sich die Gliedkirchen beziehen können. Nur passt der eben nicht mehr zu unserer heutigen Praxis.“
- Foto: epd-bild/Christian Ditsch
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Als Beispiel dafür nannte die Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich, das Hissen der Regenbogenfahne an Kirchengebäuden. Eine Vereinnahmung für staatliche Zwecke halte sie aber nicht vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverständnis. Eine Deutschlandflagge an einer Kirche sei aus ihrer Sicht auch ohne Flaggenverordnung nicht statthaft, weil dies gegen die Trennung von Kirche und Staat verstoßen würde.
Wenn die Synodenteilnehmer danach gefragt würden, ob die Bundesflagge vor der Kirche gehisst werden könne, sei dies ein guter Gesprächseinstieg, meint Germann: "Eine Kirche ist kein Rathaus und auch keine Gartenlaube." Inzwischen würden vielfältige kirchliche Botschaften auf Fahnen oder Bannern transportiert und so an die Öffentlichkeit gebracht. „Da hat bisher niemand Anstoß genommen. Man denke nur an ökumenische Gottesdienste, wo neben der evangelischen Kirchenfahne auch die weiß-gelbe katholische Fahne weht.“
Germann sprach sich vor der Synode daher für eine neue und bundesweit für die evangelische Kirche geltende Regelung aus. Das neue Kirchengesetzt gibt nun vor, dass die Beflaggung an kirchlichen Gebäuden grundsätzlich „der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit dient“. Sie dürfe demnach „dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen“. „Wenn Kirchengemeinden planen, Transparente oder Fahnen zu hängen, müssen sie erst einmal miteinander sprechen und sich eine Meinung bilden.“ Dafür biete die Verordnung einen einfachen Maßstab. Die Vorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
(mit epd/kna)
Autor:Beatrix Heinrichs |
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