Gemeindekirchenratswahlen in der EKM
60 Prozent sind Frauen

Aufruf zur GKR-Wahl: So wie das Banner an der Blasii-Kirche in Nordhausen im Kirchenkreis Südharz weisen die Gemeinden auf die bevorstehende GKR-Wahl hin. 524 000 Gemeindeglieder der EKM sind im Herbst aufgerufen, insgesamt 1717 Gemeindekirchenräte zu wählen. Das Banner ist im Landeskirchenamt erhältlich. | Foto: Kirchenkreis Südharz
  • Aufruf zur GKR-Wahl: So wie das Banner an der Blasii-Kirche in Nordhausen im Kirchenkreis Südharz weisen die Gemeinden auf die bevorstehende GKR-Wahl hin. 524 000 Gemeindeglieder der EKM sind im Herbst aufgerufen, insgesamt 1717 Gemeindekirchenräte zu wählen. Das Banner ist im Landeskirchenamt erhältlich.
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Erfurt (epd). In 1.715 Gemeinden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) sind seit Ende September die Gemeindekirchenräte gewählt worden. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 30 Prozent (29,85 Prozent), wie die mitteldeutsche Landeskirche am Sonntag in Erfurt mitteilte. Wahlberechtigt waren 524.247 Kirchenmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Zur Wahl standen den Angaben zufolge 12.069 Kandidatinnen und Kandidaten, von denen 10.290 ein sechsjähriges Mandat für einen Gemeindekirchenrat (GKR) erhielten. Rund ein Viertel wurden das erste Mal in das Gremium gewählt. Der Frauenanteil unter den Gewählten liegt bei rund 60 Prozent.
Gemeindekirchenräte sind die Leitungsgremien der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände. Die Mitglieder, Kirchenälteste genannt, beschäftigen sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Zudem entscheiden sie über Bauvorhaben, Haushalt und Vermögensverwaltung und sie haben die Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden. Den Gemeindekirchenräten gehören neben den gewählten Kirchenältesten die Pfarrerinnen und Pfarrer an.
Um die Wahlbeteiligung zu steigern, wurden in diesem Jahr 90 Prozent der Kirchengemeinden die Briefwahlunterlagen an Kirchenmitglieder direkt zugestellt. Nach den Gemeindekirchenratswahlen und der Konstituierung der Gemeindekirchenräte werden in den nächsten Schritten die Kreissynoden als Entscheidungsgremien der Kirchenkreise und die Landessynode neu gebildet.

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