Ostern
Sofa statt Kirchenbank

Foto: pexels.com/ Lisa Fotios

Zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte können die Menschen in Deutschland an Ostern keine Gottesdienste in Kirchen feiern. Wegen der Corona-Pandemie werden bundesweit Gottesdienste nur ohne Gemeinde stattfinden.

Die Landeskirchen und Bistümer werden fast alle Osterfeiern live im Internet oder im Rundfunk übertragen. Nirgends sollen die Gottesdienste wegen des Coronavirus ausfallen. Viele Rundfunkanstalten übertragen am Ostersonntag Gottesdienste leitender Geistlicher. Auch Ortsgemeinden bieten Online-Gottesdienste an, die man etwa über die Internetseite kirchevonzuhause.de finden kann.

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Nach Auffassung des Kirchenrechtlers Hans Michael Heinig stellt das temporäre Verbot, sich zu Gottesdiensten zu versammeln, zwar einen "besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff" dar. Ohne die massive Intervention in das öffentliche Leben würden aber angesichts der exponentiellen Ausbreitung des Virus das Gesundheitssystem in kürzester Zeit zusammenbrechen und Hunderttausende Menschen sterben, legte der Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Göttingen in einem Beitrag für das Magazin "Zeitzeichen" dar. Das «Lamentieren einiger kirchlicher Kreise über den zeitweisen Verzicht auf Gottesdienste» erscheine «bemerkenswert selbstsüchtig und kurzsichtig», kritisierte der Jurist.

Der frühere ZDF-Moderator Peter Hahne forderte hingegen, trotz der Corona-Krise an Karfreitag und Ostern die Kirchen zu öffnen. "Getränkemärkte haben auf, das Gotteshaus nicht. Wem wollen Sie das erklären?", sagte der Bestsellerautor und Theologe der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Eine solche Öffnung ließe sich mit einfachen Mitteln sicher gestalten: "mit Abstand, wie im Supermarkt". Jede Gemeinde solle selbst entscheiden, wie sie verfahren wolle. Für eine begrenzte Öffnung von Kirchen zum persönlichen Gebet hatte zuvor auch die Theologin und frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann plädiert.

Nach geltender Gesetzeslage ist eine Öffnung von Kirchengebäuden zum stillen Gebet im Grundsatz möglich. Viele katholische Kirchen und einzelne evangelische Kirchen wie der Bremer Dom verfahren so. Teilweise sind die Öffnungszeiten eingeschränkt, und ein Mindestabstand ist einzuhalten. Zudem müssen bestimmte Hygiene-Standards gewährleistet sein. Viele evangelische Landeskirche empfehlen ihren Gemeinden trotzdem, die Kirchengebäude wegen der Ansteckungsgefahr geschlossen zu halten.

Kirchengemeinde klagt gegen Gottesdienstverbot

Eine katholische Kirchengemeinde in Berlin geht einem Medienbericht zufolge gegen das aktuelle Verbot von Gottesdiensten juristisch vor. Der "Freundeskreis St. Philipp Neri" wolle damit erreichen, dass Gottesdienste mit höchstens 50 namentlich registrierten Personen gefeiert werden dürfen. Es dürften für Kirchen nicht strengere Regeln gelten als für Supermärkte, argumentiert demnach die Gemeinde. Die Katholische Kirche in Deutschland missbillige die Klage der Berliner Gemeinde. (epd)

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Online-Redaktion

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