„Wort zum Sonntag“
Ermittlungsverfahren gegen Pastorin dauert an

Foto: ARD/ARD-Design

Hannover (idea) – Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover gegen die evangelische Pastorin Annette Behnken (Wennigsen/Deister) wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) dauert an. Das erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Hintergrund: Behnken hatte im September 2025 in der ARD-Sendung „Wort zum Sonntag“ Bezug auf den ermordeten US-Aktivisten und Christen Charlie Kirk genommen. Sie bezeichnete ihn als „rechtsradikalen Rassisten“, der verharmlost werde als „Konservativer, der die Jugend begeistert habe“.

Weiter sagte Behnken: „Allein, dass man sagt, was ist, führt zur Unterstellung, dass man eine Ermordung rechtfertigt. Das ist die totale Verdrehung. Diabolos. Der Verdreher. So nennt die Bibel den Teufel.“ Wegen dieser Aussagen erhob der Vorsitzende der Christlichen Polizeivereinigung (CPV), der Erste Kriminalhauptkommissar Holger Clas (Hamburg), beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine förmliche Programmbeschwerde. Der Podcaster und Autor Julian Andrat (Berlin) erstattete Strafanzeige.

Zur Begründung erklärte er auf der Plattform „X“, der Beitrag erfülle die Tatbestände der Volksverhetzung, der Verleumdung (Paragraf 187) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (Paragraf 189). Darüber hinaus habe eine weitere Privatperson Strafanzeige gegen Behnken gestellt, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

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Online-Redaktion

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