Taufstein, Kanzel, Glocke
EKBO will gegen NS-Darstellungen vorgehen

In Schweringen bei Nienburg ist eine frühere "Hakenkreuzglocke" als Mahnmal wieder eingeweiht worden. Die Bronzeglocke in der dortigen Kreuzkirche war im November 2018 nach einem heftigen Streit in dem 800-Einwohner-Dorf stillgelegt und umgestaltet worden.  | Foto: epd-bild / Fabian Gartmann
  • In Schweringen bei Nienburg ist eine frühere "Hakenkreuzglocke" als Mahnmal wieder eingeweiht worden. Die Bronzeglocke in der dortigen Kreuzkirche war im November 2018 nach einem heftigen Streit in dem 800-Einwohner-Dorf stillgelegt und umgestaltet worden.
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Berlin (epd) - Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will stärker gegen historische antisemitische und nazistische Darstellungen in ihren Kirchen vorgehen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Synode der Landeskirche bei ihrer Frühjahrstagung am Freitag und Samstag in Berlin entscheiden. Ziel sei, „Darstellungen von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut aus dem liturgischen Gebrauch zu nehmen“, sagte die kirchliche Antisemitismusbeauftragte Marion Gardei: „Das Gesetz schafft also eine Handlungsgrundlage, um gegen diese menschenverachtenden und diskriminierenden Darstellungen vorzugehen.“

In Kirchen würden immer wieder Darstellungen entdeckt, die judenfeindliche, nationalsozialistische und gewaltverherrlichende Motive und Symbole enthalten. „Solche Darstellungen, die von Menschenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung geprägt sind, existieren seit Jahrzehnten und länger an Kunstwerken, liturgischen Gegenständen und an Kirchenwänden, ohne dass jemand daran Anstoß nimmt“, sagte Gardei. Ihre auch unbeabsichtigte Nutzung in Gottesdiensten und liturgischen Räumen solle nun durch das Kirchengesetz unterbunden werden.

Bisher habe die Landeskirche meist eher zufällig oder aus der Presse von solchen Darstellungen erfahren, sagte Gardei. Die derzeit laufende Kunstguterfassung des kirchlichen Bauamtes bringe zusätzlich „einiges zutage, was es zu bearbeiten gilt“. Im ländlichen Bereich gehörten dazu oft Kriegsdenkmäler oder Gedenktafeln, „die besonders in der Nazizeit einseitig mit kriegsverherrlichenden Symbolen und Sprüchen und unreflektierter Heldenverehrung gestaltet wurden“. In den Kirchen, die in der Nazizeit gebaut wurden, fänden sich oft Bildgestaltungen nach dem Gedankengut der Deutschen Christen.

Unter die geplante Neuregelung, die voraussichtlich zum 1. Mai in Kraft treten soll, fielen neben Glocken mit Hakenkreuzen unter anderem antijüdische Schmähplastiken wie sogenannte „Judensauen“ im Dom von Brandenburg oder in Kirchen. Weitere Darstellungen seien „SA-Männer abgebildet auf dem Taufstein, Horst Wessel in die Kanzel geschnitzt, Amben geschmückt von Reichsadlern mit Ehrenkranz und unvollständig herausgelöstem Hakenkreuz, Bilder von Adolf Hitler und Eva Braun auf Orgelpfeifen“. Betroffen seien auch bauliche Relikte, soweit sie beweglich sind, sagte Gardei: „Ganze Kirchen wollen wir natürlich nicht abreißen.“

Autor:

Online-Redaktion

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