Senatsverwaltung
Berlin prüft weiter Möglichkeit eines Online-Kirchenaustritts

Berliner Dom

 | Foto: epd-bild/Hans Scherhaufer

Berlin (kna) - Trotz rechtlicher Hürden prüft das Land Berlin weiter Möglichkeiten für einen Online-Kirchenaustritt per Mausklick. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz kann sich dabei auch einen bundesweiten Alleingang vorstellen, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus hervorgeht. In dem bundesweiten Verfahren zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf dem Feld "Engagement und Hobby", worunter der Kirchenaustritt fällt, sei eine zeitnahe Umsetzung nicht zu erwarten, hieß es zur Begründung.

Die Senatsjustizverwaltung bereitet aber nach eigenen Angaben derzeit in Abstimmung mit dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin die Ausschreibung für eine Analyse und Optimierung bestimmter Verwaltungsleistungen vor. "In einem anschließenden Projekt können diese Leistungen dann digitalisiert werden, vorausgesetzt, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist der entsprechende Umsetzungswille vorhanden."

Denn in die Zuständigkeit der Kulturverwaltung falle eine Änderung des Kirchenaustrittsgesetzes. Diese wiederum sei zwingend notwendig, um digitale Kirchenaustrittserklärungen rechtlich zu ermöglichen. Derzeit ist laut Gesetz die Erklärung des Kirchenaustritts entweder persönlich beim Amtsgericht zur Niederschrift zu erklären oder in beglaubigter Form an das Amtsgericht zu übersenden. Bislang sei kein weiteres Bundesland an der Umsetzung digitaler Kirchenaustritte interessiert, so die Justiz-Senatsverwaltung.

Nach dem Onlinezugangsgesetz aus dem Jahr 2017 sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 mehrere hundert Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Nordrhein-Westfalen hatte im Zuge der Umsetzung die Federführung für denjenigen Bereich übernommen, unter den auch die Kirchenaustritte fallen. Für deren Digitalisierung sieht laut Berliner Senatsverwaltung das Land NRW jedoch keinen Bedarf.

Die Senatsverwaltung verwies in ihrer Antwort auch auf Kritik der katholischen und der evangelischen Kirche in Berlin an dem Vorhaben. Sie sähen es als einen Eingriff in ihr Selbstverwaltungsrecht, "wenn der Staat den Modus des Endes der Mitgliedschaft derart 'würdelos' mit quasi einem Mausklick ausgestalte". Zudem hätten sie Sicherheitsbedenken vorgebracht. Eine offizielle Stellungnahme der Kirchen liege jedoch nicht vor, so dass die bisher nur in Gesprächen mit der Kulturverwaltung vorgebrachten Einwände noch nicht hätten abschließend geprüft werden können.

Autor:

Katja Schmidtke

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