Urteil

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Corona und Recht

Von Klaus von der Weiden Kürzlich hat der Bundesgerichtshof eine Thüringer Richterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Sie hatte als Amtsrichterin im April 2020, das heißt in der Frühphase der Coronapandemie, ihrem Vater als Seelsorger ein Zutrittsrecht zu einem Gemeindemitglied in einem Pflegeheim gewährt. Dass die Tochter über einen Antrag ihres Vaters entschieden hat, war ein Fehler, aber kein so schwerwiegender Fehler, dass er die Verurteilung wegen des Verbrechens der...

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Freispruch in Seelsorgefall aus Coronazeit
Ich würde es wieder tun

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Sie hatte in der Coronazeit ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer Sterbenden ermöglicht. Von Willi Wild Es ist der 16. Mai 2024. Im Saal des Landgerichts Gera herrscht eine gedrückte Stimmung. Im Zuschauerraum, Pfarrer Peter Oberthür. Er hatte am Dienstag nach Ostern 2020 einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der ihm Zugang zu einer todkranken 89-Jährigen in einem Jenaer Altenheim gewährte....

Aktuelles

Kirche als Arbeitgeberin
EuGH: Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund

Wer als Beschäftigter einer kirchlichen Einrichtung aus der Kirche austritt, darf deshalb nicht automatisch den Job verlieren. Der Europäische Gerichtshof balanciert den Diskriminierungsschutz sowie das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aus. Von Marlene Brey  Luxemburg (epd). Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Eine solche...

  • 18.03.26
Aktuelles

Streitpunkt: Geltungsdauer für Flüchtlingsbürgschaften wurde erst im Nachhinein festgelegt
Kirchengemeinde muss weiterhin zahlen

Die Evangelische Kirchengemeinde Lübbecke, die für eine geflüchtete Syrerin gebürgt hatte, muss einem Urteil zufolge die Sozialleistungen für die Frau erstatten. ... Sie möchten mehr erfahren? Den kompletten Artikel finden Sie im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe der Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube + Heimat“ (Nr. 33), erhältlich im Abonnement, in ausgewählten Buchhandlungen und Kirchen.

  • 15.08.18
Aktuelles

Arbeitsrecht der Kirche gilt eingeschränkt

Erfurt (epd) – Kirchliche Unternehmen sind nur eingeschränkt an die überregional vereinbarten arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirchen gebunden. Ein kirchlicher Arbeitgeber kann mit einem Beschäftigten im individuellen Arbeitsvertrag von den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien abweichen und einen geringeren Lohn festlegen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Für die über eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie in Deutschland gelten in der Regel die sogenannten...

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