Freispruch in Seelsorgefall aus Coronazeit
Ich würde es wieder tun
- Freispruch: Trotz einer rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände durch das Landgericht Gera tragen diese keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, so der BGH.
- Foto: epd-bild/Uli Deck
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Sie hatte in der Coronazeit ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer Sterbenden ermöglicht.
Von Willi Wild
Es ist der 16. Mai 2024. Im Saal des Landgerichts Gera herrscht eine gedrückte Stimmung. Im Zuschauerraum, Pfarrer Peter Oberthür. Er hatte am Dienstag nach Ostern 2020 einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der ihm Zugang zu einer todkranken 89-Jährigen in einem Jenaer Altenheim gewährte. Die Bewohnerin und der Pfarrer kennen sich seit 30 Jahren. Und nun, da es zu Ende gehen sollte, bat sie den Seelsorger zu sich.
Autor:Willi Wild |
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