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Corona und Recht
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Von Klaus von der Weiden
Kürzlich hat der Bundesgerichtshof eine Thüringer Richterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Sie hatte als Amtsrichterin im April 2020, das heißt in der Frühphase der Coronapandemie, ihrem Vater als Seelsorger ein Zutrittsrecht zu einem Gemeindemitglied in einem Pflegeheim gewährt.
Dass die Tochter über einen Antrag ihres Vaters entschieden hat, war ein Fehler, aber kein so schwerwiegender Fehler, dass er die Verurteilung wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung gerechtfertigt hätte.
Fehler sind im Übrigen in der Coronazeit von allen gemacht wurden. Ich denke nicht nur an die Normgeber, beispielsweise – wie hier – das Kontaktverbot auch bei Todkranken in Heimen und an lange Schulschließungen. Ich denke auch an die Kirche mit der Kampagne "Impfen ist Nächstenliebe". Dieser Slogan war im Hinblick auf die naheliegende Umkehrung "Nichtimpfen ist …" eher ausgrenzend als positiv motivierend.
Wichtig scheint mir, aus Fehlern zu lernen. Bei der nächsten Pandemie sollten wir in jeder Hinsicht besser vorbereitet sein. Und dann unter anderem durchgehend beachten, dass die Schutzpflicht und -befugnis des Staates ihre Grenze in der Menschenwürde und in überwiegenden Grundrechten der Einzelnen findet.
Der Autor ist promovierter Jurist und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
Autor:Online-Redaktion |
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