Familie
Väterreport: Jeder zweite Vater für Aufteilen der Kinderbetreuung

Ein Vater mit seinem Baby | Foto: epd-bild/Jürgen Blume
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Essen/Berlin (epd) - Jeder zweite Vater will laut dem Väterreport die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen. Mehr als jeder zweite Vater finde, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können wie von ihrer Mutter, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag über den Väterreport 2023, der den Zeitungen vorab vorlag. Trotz des Wandels des gesellschaftlichen Vaterbilds hapere es jedoch noch bei der Umsetzung partnerschaftlicher Vorstellungen, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) den Zeitungen. Auch wenn die Hälfte der Väter die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen aufteilen wolle, setze in der Praxis nur jeder Fünfte das Vorhaben auch um. Paus will den Väterreport am Dienstag vorstellen.

Väter wünschten sich viel stärker als früher eine partnerschaftlich organisierte Aufgabenteilung in der Familie, sagte Paus weiter. Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit sei jedoch noch immer groß. Laut des Reports befürworteten zwei Drittel der Väter gleiche berufliche Chancen und die finanzielle Unabhängigkeit beider Elternteile, hieß es. Dennoch verharrten mehr als die Hälfte der Väter im traditionellen Familienbild, wenn es um die zeitliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit gehe.

Mit der Geburt des ersten Kindes stellten viele Paare zentrale Weichen, wie sie die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilten, sagte Paus. «Diese Aufteilung bleibt bei fast allen Familien für lange Zeit unverändert bestehen, sie wird im Alltag verfestigt», erklärte die Familienministerin. Mit der von ihr geplanten sogenannten Familienstartzeit wolle sie Vätern Mut machen, ihre Wünsche in die Tat umzusetzen: «Die Familienstartzeit soll Eltern darin unterstützen, sich in der frühen Familienphase partnerschaftlich einzuspielen», erklärte Paus.

Die Familienstartzeit sieht unter anderem vor, dass sich Väter künftig für die ersten zehn Arbeitstage nach der Geburt ihres Kindes bei vollem Lohnausgleich freistellen lassen können. Beide Eltern hätten so Zeit, früh eine enge Bindung zum Kind aufzubauen und sich von Anfang an die Aufgaben partnerschaftlich zu teilen, sagte Paus. Das Vorhaben muss noch vom Bundeskabinett und vom Bundestag beschlossen werden.

Autor:

Katja Schmidtke

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