Sachsen-Anhalts
Kirche sieht neues Bestattungsgesetz gemischt

Foto: pixabay/congerdesign

Magdeburg (KNA) Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Mathias Bethke, begrüßt die Kompromissfindung über ein neues Bestattungsgesetz in dem Bundesland. "Grundsätzlich muss man anerkennen, dass es nach Jahrzehnten der Verhandlungen nun zu einem Kompromiss gekommen ist. In polarisierenden Zeiten ist das ein gutes Signal", sagte er am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Magdeburg.

Die Änderungen seien maßvoll, weshalb es keinen Grund für maßlose Kritik gebe. Die Aufhebung des Sargzwangs und künftig möglichen Tuchbestattungen hält Bethke für einen "Ausdruck religiöser Solidarität" mit Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens, für die die Bestattung im Leichentuch Teil ihrer religiösen Praxis ist. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt sind Ausnahmen von der Sargpflicht inzwischen zugelassen.

Entnahme der Asche für Schmuck in Kritik

Allerdings bleibe ein Wermutstropfen für die katholische Kirche: "Die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche für Schmuckstücke sehen wir kritisch. Das ist ein kleiner Schritt in eine falsche Richtung", so Bethke. "Damit wird begonnen, Trauer zu individualisieren und zu privatisieren." Würde man diese Entwicklung konsequent weiterdenken, gebe es irgendwann keine öffentlich zugängliche Gräber mehr, Menschen würden Gefahr laufen, ausgeschlossen zu werden.

Der Landtag hatte am Donnerstag eine umfassende Novelle des Bestattungsgesetzes verabschiedet. Künftig ist in Sachsen-Anhalt die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche vor dem Verschließen der Urne erlaubt, um Erinnerungsstücke wie etwa ein Medaillon oder Gedenkdiamanten anzufertigen. Es ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die verstorbene Person muss ihren letzten Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt gehabt haben und zu Lebzeiten einer Ascheentnahme durch schriftliche Verfügung nicht widersprochen haben. Das Bundesland ist eines der ersten, das diese Möglichkeit zulässt. In Rheinland-Pfalz wurde zeitgleich eine ähnliche Regelung beschlossen.

Zudem wird es in Sachsen-Anhalt möglich sein, aus religiösen Gründen ohne Sarg bestattet zu werden. Auf Wunsch dürfen Verstorbene in Tüchern beerdigt werden. Eine Beisetzung auf einem Friedhof bleibt aber Pflicht.

Zweite Leichenschau und Sternenkinder

Darüber hinaus wird eine zweite Leichenschau eingeführt sowie eine würdevolle Bestattung von sogenannten Sternenkindern - Kindern, die tot geboren werden oder nach einem Schwangerschaftsabbruch sterben - gesetzlich geregelt. Außerdem dürfen Grabsteine aus Naturstein nicht mehr verwendet werden, wenn diese durch Kinderarbeit entstanden sind.

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Online-Redaktion

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