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Leihmutterschaft
Das Wunschkind aus dem Kriegsgebiet

Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Leihmutterschaft in Deutschland: Kinderwunsch-Paare versuchen es deswegen im Ausland, auch in der Ukraine.   | Foto: epd-bild / Werner Krüper
  • Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Leihmutterschaft in Deutschland: Kinderwunsch-Paare versuchen es deswegen im Ausland, auch in der Ukraine.
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Deutsche, die mithilfe einer ukrainischen Frau ein Kind bekommen möchten, sind in Sorge. Der Krieg bedroht die Leben von Kindern und Leihmüttern. Hilfe ist nicht immer einfach.

Von Franziska Hein

Angst, Sorge, Hilflosigkeit – diese Gefühle durchleben wegen des Kriegs deutsche Paare, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen möchten. So erzählt es der Hamburger Anwalt Marko Oldenburger, der Wunschelternpaare berät. Oldenburger arbeitet bei der Kanzlei Rose & Partner, nach eigenen Angaben eine der führenden Kanzleien rund um das Thema Leihmutterschaft. Derzeit gebe es unter seinen Mandanten zwischen 15 und 20 deutsche Elternpaare, die Hilfe einer ukrainischen Leihmutter in Anspruch nehmen.

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