Wehrdienst
Zahl der Verweigerer gestiegen

Demos gegen den künftigen Wehrdienst: Im Dezember 2025 haben Schüler in fast 90 Städten und Regionen gegen das neue Wehrdienst-Gesetz protestiert.

 
 | Foto: epd-bild/Christian Ditsch
  • Demos gegen den künftigen Wehrdienst: Im Dezember 2025 haben Schüler in fast 90 Städten und Regionen gegen das neue Wehrdienst-Gesetz protestiert.


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Die ersten jungen Leute erhalten Post von der Bundeswehr. Sie sollen erklären, ob sie zum Wehrdienst bereit sind. Im vergangenen Jahr haben knapp 4.000 Menschen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, so viele wie seit Jahren nicht.

Augsburg (epd). Die Zahl der Wehrdienstverweigerer ist einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) seien 3.867 entsprechende Anträge eingegangen und damit 72 Prozent mehr als im Jahr zuvor, berichtet die «Augsburger Allgemeine». 2024 waren es insgesamt 2.249 Anträge.

Allein im Dezember 2025, als der Bundestag das Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschlossen hatte, seien 371 Anträge eingereicht worden. Dies waren laut Angaben der Zeitung innerhalb eines Monats fast doppelt so viele Anträge, wie im gesamten Jahr 2021 gestellt wurden. Im Februar 2022 begann Russland seinen Angriffskrieg auf die Ukraine. In der Folge ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland kontinuierlich gestiegen.

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz war Anfang 2026 in Kraft getreten. Danach erhalten 18-Jährige ein Schreiben von der Bundeswehr, auf das sie eine Erklärung abgeben sollen, ob sie zum Wehrdienst bereit oder fähig sind. Ziel ist laut Gesetz, die Truppenstärke der Bundeswehr bis zum Jahr 2035 von derzeit rund

184.000 Soldatinnen und Soldaten auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Sollten sich nicht genug Freiwillige melden, kann der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen, die in einem separaten Gesetz geregelt werden müsste.

2011 war die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt worden. Das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, blieb allerdings bestehen.

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