Gastbeitrag zum 40. Jahrestag der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Sachsen-Anhalt
Einigung und Zusammenarbeit der Konfessionen

Als am 6. Februar 1919 die Weimarer Nationalversammlung tagte, war es selbstverständlich, dass zwei nach evangelischer und katholischer Kirche getrennte Eröffnungsgottesdienste stattfanden. Nach 100 Jahren ist es genauso selbstverständlich, zum Jubiläum einen ökumenischen Gottesdienst zu feiern. In vielen Bereichen gehört ökumenisches Handeln fest zum Leben in unseren Gemeinden und Kirchen: Bibelwoche, Pilgern, Gottesdienste, Weltgebetstag, Martinstag und Absprachen in der Seelsorge.
Wenn die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Sachsen-Anhalt ihrer Gründung am 7. März 1979 unter der Bezeichnung AGCK in den damaligen Bezirken Halle und Magdeburg gedenkt, tut sie das voller Dank für eine von Gott geschenkte Gemeinschaft, die nicht nur von großem gegenseitigen Vertrauen geprägt ist, sondern in den überregionalen und lokalen Arbeitsgemeinschaften ein unverzichtbares Instrument der Zusammenarbeit erkennt. Denn die 14 Mitgliedskirchen und fünf Gastmitglieder ergänzen sich durch ihre Traditionen und Frömmigkeitsformen und ermöglichen ein ökumenisches Lernen, das sonst so nicht möglich wäre.
Zum 30-jährigen Jubiläum im Jahr 2009 war der Wille spürbar, weitere Schritte der Annäherung zu gehen. So wurden im Abschlussgottesdienst die Konkretionen für Sachsen-Anhalt zur Charta Oecumenica unterzeichnet, die von den Kirchen in Europa bereits im Jahr 2001 verabschiedet worden war.
Auch in diesem Jahr wird beim Jubiläumstag am 2. März in Magdeburg der Blick auf die vergangenen Jahre nicht ausgeblendet. In einer Bildergalerie werden Besucher die Möglichkeit haben, einen Eindruck des ökumenischen Lebens in Sachsen-Anhalt zu erhalten. Allerdings wird Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger mit seinem Festvortrag »Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen als impulsgebende Kraft der multilateralen Ökumene im Austausch der Gaben« den Blick deutlich auf die nach wie vor bestehenden Herausforderungen der Ökumene richten.
Neben den plakativen Themen wie dem gemeinsamen Abendmahl zwischen allen Kirchen und der Feier ökumenischer Gottesdienste am Sonntagmorgen beschäftigen die ACK Sachsen-Anhalt auf dem Weg zur sichtbaren Einheit der Kirchen Herausforderungen, die in der breiteren Öffentlichkeit nicht immer im Blick sind. Dazu gehört die in der Leitlinie 4 formulierte Selbstverpflichtung der Kirchen: »Wir verpflichten uns, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens oder größere Zweckmäßigkeit dem entgegenstehen«. Hierdurch hat eine Umkehr der Beweislast stattgefunden, so dass nun begründet werden muss, warum kirchliches Handeln nicht ökumenisch erfolgt.
Ebenso bleibt es wichtig, den unterschiedlichen »Stallgeruch« im Blick zu behalten, der in unseren Kirchen oft unbewusst dazu führt, dass sich Menschen aus anderen Kirchen fremd fühlen können. Wir müssen den verengten Blick der Ökumene – auf katholisch-evangelische Begegnungen beschränkt – weiten. Wo immer es möglich ist, stellt die Einbeziehung aller am Ort vertretenen Kirchen und Gemeinden eine wirkliche Bereicherung dar, die hilft, kirchliche Selbstgenügsamkeit zu vermeiden.
Jürgen Dittrich, Landesvorsitzender der ACK in Sachsen-Anhalt

Autor:

Online-Redaktion

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