Nachgefragt
Der KGV als Vorbild?

In der EKM gibt es 1332 selbständige Kirchengemeinden und 424 Kirchengemeindeverbände (KGV), in denen insgesamt 1779 Kirchengemeinden in Zusammenschlüssen kooperieren. Ein Erfolgsmodell, das auch als Vorbild für die Strukturveränderungen in den Kirchenkreisen dienen könnte? André Poppowitsch sprach dazu mit dem Oberkonsistorialrat für Gemeinderecht im Landeskirchenamt der EKM, Andreas Haerter.

Worin unterscheiden sich Kirchengemeinden von Kirchengemeindeverbänden?
Andreas Haerter: Kirchengemeindeverbände entstehen als eine weitere juristische Person durch den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, ohne dass die bisherigen Kirchengemeinden untergehen. Beim Zusammenschluss von Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde wird die neue Kirchengemeinde Rechtsnachfolgerin der bisherigen.

Was bedeutet das ganz praktisch?
Beim Kirchengemeindeverband wird ein Gemeindekirchenrat für alle zusammengeschlossenen Kirchengemeinden gebildet und ein gemeinsamer Haushalt geführt. Für die Ebene der Kirchengemeinden können örtliche Beiräte gebildet werden. Bei einer einheitlichen Kirchengemeinde können diese Beiräte dann für die einzelnen Sprengel gebildet werden.

Wann lohnt sich die Bildung eines Verbandes?
Im Vorfeld der Gemeindekirchenratswahlen 2025 stellt sich gerade wieder verstärkt die Frage nach dem Zusammenschluss von Kirchengemeinden. Aus der Erfahrung wissen wir, dass es für Gemeindekirchenräte oft einfacher ist, einen solchen Schritt zu gehen, weil die eigene Kirchengemeinde nicht untergeht. Wenn das Vertrauen zueinander erst noch wachsen muss, ist der Schritt zum Kirchengemeindeverband oft leichter zu gehen. Die bisherigen Kirchengemeinden bleiben auch Eigentümer der Grundstücke und Gebäude.

Welche Vorteile bietet ein solcher Zusammenschluss?
Ein Vorteil ist, dass sich diese Strukturen einfacher wieder verändern lassen, wenn man doch nicht so gut miteinander kann, oder weil sich die Struktur der Pfarrstellen verändert. Oft bestehen so aber sehr lange Kleinstkirchengemeinden innerhalb eines Kirchengemeindeverbandes, die ihre Lebensfähigkeit eigentlich längst verloren haben.

Wäre der KGV auch ein Modell für die strukturelle Veränderungen der Kirchenkreise?
Der Verband ist grundsätzlich auch ein Modell für die Zusammenarbeit von Kirchenkreisen. Dafür muss aber eine öffnende Regelung in die Kirchenverfassung der EKM aufgenommen werden. Ein Kirchenkreisstrukturgesetz muss dafür die nötigen (Struktur-) Vorgaben machen und das Verhältnis zu den bestehen bleibenden Kirchenkreisen klären. Die bisherigen Überlegungen lassen erkennen, dass sich das Modell nicht eins zu eins auf die Kirchenkreise übertragen lässt. Wenn das angestrebt würde, spräche mehr für den Zusammenschluss zu einem neuen Kirchenkreis. Darin können regionale Untergliederungen freier gebildet werden, auch ohne Kirchengesetz.

Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen für einen Zusammenschluss von Kirchengemeinden:
 cutt.ly/kirchenrecht-ekm 

Weitere Beiträge zur Kirchenkreisreform: 

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Autor:

André Poppowitsch

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