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Paragraf 218
Zurückhaltung bei EKD – Entsetzen bei den Katholiken

Foto: epd-bild/Heike Lyding

Eine Abtreibung während der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sollte in Deutschland künftig legal und erlaubt sein. Diese Position vertritt eine von der Berliner Ampel-Koalition eingesetzte Expertenkommission zur Reform des Paragrafen 218, die am 15. April in Berlin ihren Abschlussbericht vorstellte.

Von Benjamin Lassiwe

Demnach sollte der Gesetzgeber auch für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft einen Gestaltungsspielraum haben. Ferner hielt die Kommission fest, dass die Eizellspende künftig unter engen Voraussetzungen erlaubt sein sollte. Die Leihmutterschaft dagegen sollte aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen verboten bleiben.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte an, den Bericht gründlich auswerten zu wollen.

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