Diskussionspapier
Unterricht als interreligiöse Lerngemeinschaft

Foto: pexels.com/ Pragyan Bezbaruah

Christliche, muslimische und jüdische Theologen werben für einen übergreifenden Religionsunterricht. In der heutigen Zeit könne nicht mehr die Auffassung vermittelt werden, nur die eigene Religion besitze die Wahrheit und sei anderen überlegen, erklärten der evangelische Religionswissenschaftler Perry Schmidt-Leukel und der islamische Religionspädagoge Mouhanad Khorchide am 19. Februar in Bonn.
Die Bildungsverantwortung könne nur gemeinsam mit anderen Religionsgemeinschaften im System Schule wahrgenommen werden, heißt es in einem gemeinsam mit weiteren 14 deutschen Theologen erarbeiteten Diskussionspapier, das in Bonn präsentiert wurde.
Ein Religionsunterricht, der der gewachsenen Religionsvielfalt Rechnung trage, müsse zum interreligiösen Lernen und zum Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften beitragen, heißt es in dem Papier. In Judentum, Christentum und Islam seien die theologischen Grundlagen dafür gegeben, die Verabsolutierung der eigenen Sichtweisen zu vermeiden und sich als Teil «einer interreligiösen Lerngemeinschaft» zu begreifen.

Exklusive Haltung spaltet Gesellschaft
Die bisherige Praxis zeige, wie Religionen aus einer exklusiven Haltung zu Machtinstrumenten gemacht würden und Gesellschaften spalteten, warnten die Theologen Schmidt-Leukel und Khorchide, die zum Forschungsverbund Exzellenzcluster Religion und Politik der Universität Münster gehören.
Es sollten auch religions-kooperative Modelle diskutiert werden – bis hin zu einem von unterschiedlichen Religionsgemeinschaften gemeinsam verantworteten Religionsunterricht wie in Hamburg, erklärte Schmidt-Leukel. In Hamburg gibt es nach Angaben des Exzellenzclusters das Modell eines «Religionsunterrichts für alle». In mehreren Bundesländern würden inzwischen zudem konfessionell-kooperative Modelle angeboten, in denen die beiden christlichen Großkirchen den Unterricht gemeinsam ausrichten.
Religionsunterricht wird an öffentlichen Schulen in Deutschland entsprechend dem Grundgesetz als Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften geregelt. Verantwortlich für die Schule ist der Staat, die Unterrichtsinhalte werden von den Religionsgemeinschaften verantwortet.
(epd) 

Autor:

Online-Redaktion

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