Debatte um Staatsleistungen

Berlin (epd) – Die von der FDP im Bundestag angestoßene Debatte um eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen wird in den Bundesländern mit großer Zurückhaltung betrachtet. In Sachsen hieß es etwa, die bestehenden Vereinbarungen hätten sich bewährt. In Sachsen-Anhalt teilte Regierungssprecher Matthias Schuppe mit, dass eine Lösung »begrüßenswert« wäre. Zugleich wurde jeweils betont, dass dafür im Gespräch mit den Kirchen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden müsse. Dass es dafür tatsächlich ernsthafte Bestrebungen im Bund gibt, bezweifeln einige Länder. Eine deutliche Forderung nach einer Ablösung kam aus keiner Landesregierung.
Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zuge der Reformation und vor allem durch den sogenannten Reichsdeputationshauptbeschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt bis heute. Die Weimarer Reichsverfassung sah die Ablösung dieser jährlichen Zahlungen vor. Dieser Passus wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Die Staatsleistungen summieren sich aktuell auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. Die evangelischen Gliedkirchen erhielten nach eigenen Angaben 2017 rund 290 Millionen Euro. Die einzelnen Bundesländer leisten dabei Zahlungen in sehr unterschiedlicher Höhe: Im Saarland werden für dieses Jahr rund 680000 Euro veranschlagt, in Sachsen knapp 27 Millionen Euro.

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Online-Redaktion

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