Diakonie
Bestimmung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Foto:  epd-bild/Heike Lyding

Berlin (epd). Die Diakonie hat sich Grundsatzregeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen gegeben. Auch in Einrichtungen der Diakonie «kam und kommt es zu Verletzungen des Abstinenzgebots und zu Grenzverletzungen und Übergriffen in Form sexualisierter Gewalt», heißt es in der von der Konferenz Diakonie und Entwicklung in Berlin ohne Gegenstimmen verabschiedeten Rahmenbestimmung. Die Konferenz ist das höchste Organ der Diakonie und beschließt über Grundsatzfragen.

Die Taten würden durch unzureichende Schutzstrukturen und den Missbrauch von institutionell begründeten Machtbefugnissen begünstigt, heißt es in dem zehnseitigen Papier. Es enthält Grundregeln zur Prävention sexueller Übergriffe, zur Aufklärung von Taten sowie zu Ansprech- und Meldestellen für Beschäftigte und Betroffene. Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide sagte, die Rahmenbestimmung verpflichte alle Mitglieder des Verbands, tätig zu werden, etwa Schutzkonzepte zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass Beschäftigte geschult werden. Sie sei auch Ausdruck dafür, an einer «Veränderung der Kultur» zu arbeiten.

Bestimmt wird etwa, dass hauptamtlich Beschäftigte bei beruflich bedingtem Kontakt zu Minderjährigen sowie Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen immer, ehrenamtlich Beschäftigte abhängig von der konkreten Tätigkeit regelmäßig ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Festgelegt wird beim Thema Aufarbeitung beispielsweise, dass Betroffene einen Anspruch auf Einsicht der Fall- und Verfahrensakten haben und ihnen auf Wunsch mitzuteilen ist, welche personellen Konsequenzen aus ihrem Fall gezogen wurden.

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Online-Redaktion

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