Zahl der Woche
2.139 Menschen Kirchenasyl gewährt

Frankfurt a.M. (epd). Im Jahr 2025 gab es weniger Fälle von Kirchenasyl. Das geht aus vorläufigen Zahlen hervor. So wurde nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge von Januar bis Ende November 2.139 Menschen Kirchenasyl gewährt. Im Jahr 2024 waren es 2.966 Menschen. Dies spiegele die insgesamt geringere Zahl an Schutzsuchenden wider, die 2025 nach Deutschland gekommen seien, sagte eine Behördensprecherin.

Zuvor war die Zahl der Kirchenasylfälle vier Jahre in Folge angestiegen, was zu einer Debatte geführt hatte, ob Kirchengemeinden Kirchenasyl zu großzügig gewähren. In den meisten Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, also um Schutzsuchende, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist. Laut der Behörde gewährten Kirchenasyle Personen Schutz, die nach Bulgarien, Kroatien oder Polen überstellt werden sollten.

Die rückläufige Entwicklung beim Kirchenasyl habe auch mit den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen zu tun, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dieter Müller, der Zeitung. «Denn es wird vor allem Menschen die Einreise verwehrt, die schon in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Antragsteller registriert wurden.» Das Bundesamt habe durch die Grenzmaßnahmen offenbar viel weniger mit diesen Dublin-Fällen zu tun, was sich auch auf die Kirchenasyl-Anfragen auswirke.

Hintergrund

Bei einem Kirchenasyl gewährt eine Kirchengemeinde von Abschiebung bedrohten Geflüchteten einen zeitlich befristeten Schutz. Ziel ist es, eine erneute sorgfältige Prüfung ihrer Situation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erreichen. Menschen, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder nicht hinnehmbare Härten drohen, sollen dadurch ein neues Asylverfahren oder ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Beim Kirchenasyl handelt es sich nicht um ein formales Recht, sondern es beruht auf einer bewährten Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen. Hintergrund ist der Einsatz der Kirchen für das grundgesetzlich verankerte Recht auf Schutz von Menschenwürde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Flüchtlingen Wohnraum bieten und sie versorgen. Allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben. Das erste Kirchenasyl wurde 1983 in einer Berliner evangelischen Kirche gewährt.

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Online-Redaktion

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