Sonntagsöffnung
Am siebten Tage sollst du …

Sonntags nie! Vor 15 Jahren sammelte das katholische Bonifatiuswerk 365 000 Unterschriften für den Schutz des Sonntags.  | Foto: kna-bild
  • Sonntags nie! Vor 15 Jahren sammelte das katholische Bonifatiuswerk 365 000 Unterschriften für den Schutz des Sonntags.
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Für die Pläne der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die Öffnung von Geschäften an Sonntagen zu erleichtern, hat es am 29. September viel Zustimmung, aber auch Kritik gegeben. Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Magdeburger Landtags waren die Kirchen zwar nicht vertreten, hatten sich vorab aber bereits skeptisch geäußert.

Daniel Loeschke von der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHK) in Sachsen-Anhalt nannte die Öffnung von Geschäften am Sonntag ein effektives Mittel, um Innenstädte zu beleben. Kritisch äußerte er sich zu den aus seiner Sicht viel zu komplizierten Kriterien. So sieht der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) unter anderem vor, dass künftig „ein öffentliches Interesse an der Belebung der Gemeinde“ besteht. Doch der Nachweis ist an mehrere Kriterien gebunden. So müssen die Gemeinden insbesondere „eine besondere örtliche Problemlage“ nachweisen, auch bedarf es laut Gesetzentwurf eines Gemeindekonzepts.

Auf Rechts- und Planungssicherheit bestand Thomas Schneider, Vorsitzender des Gewerbevereins in Lutherstadt Wittenberg und selbst Einzelhändler. Sonntagsöffnungen seien meistens mit besonderen Festen oder Veranstaltungen verbunden, dafür brauche es lange Vorläufe. Meistens würden die Einzelhändler an diesen Tagen spezielle Produkte anbieten oder in Marketing-Maßnahmen investierten. Oft würden dann insbesondere Gewerkschaften kurzfristig gegen einen verkaufsoffenen Sonntag klagen, deshalb brauche es Klagefristen, so Schneider.

Arbeitnehmervertreter zeigten sich in Bezug auf verkaufsoffene Sonntage weiterhin skeptisch. Torsten Furgol von "ver.di", wies darauf hin, dass es an sechs Tagen in der Woche bereits weitgehend liberalisierte Ladenöffnungszeiten gebe. „Warum soll der siebte Tag bringen, was an sechs Tagen nicht geht?“, fragte Furgol bei der Anhörung: „Sonntagsöffnungen nutzen im Kern niemandem, vielleicht den großen Konzernen.“

Eine „Belebung“ oder „überörtliche Sichtbarkeit“ der Kommunen sei als Sachgrund für verkaufsoffene Sonntage praxisfern, so der Beauftragte der evangelischen Landeskirchen bei Landtag und Landesregierung in Sachsen-Anhalt, Albrecht Steinhäuser, in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. „Die beiden Interessen Umsatzsteigerung und Shopping genügen nach geltender Rechtsprechung aber gerade nicht für eine Sonntagsöffnung“, so der Oberkirchenrat.

(epd)

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