Württemberg: Segnung homosexueller Paare

Stuttgart (epd) – Die württembergische Landessynode hat die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht. Mit 65 von 90 Stimmen verabschiedeten die Synodalen am Samstag in Stuttgart mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit ein Gesetz, das Segnungsgottesdienste für Schwule und Lesben weder vorschreibt noch generell verbietet. Bundesweit einmalig ist, dass das Gesetz auch schon Personen des »dritten Geschlechts« einbezieht. »Kein Pfarrer und keine Gemeinde wird zu einem Gottesdienst gezwungen. Aber es wird auch niemand davon abgehalten, der sich durch die Heilige Schrift dazu verpflichtet sieht«, ein gleichgeschlechtliches Ehepaar zu segnen, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Christian Heckel, bei der Einbringung des Gesetzes.
Bislang war für homosexuelle Paare in der württembergischen Landeskirche eine Segnung im privaten Rahmen, aber kein öffentlicher Gottesdienst möglich. Von den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nimmt nun lediglich noch die Landeskirche Schaumburg-Lippe keine Segnungen vor.

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Online-Redaktion

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