Bundesgerichtshof
Synagogen-Attentäter scheitert mit Revision

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Leipzig/ Karlsruhe (epd). Der Halle-Attentäter Stephan B. ist wegen eines versuchten Gefängnisausbruchs im Dezember 2022 nun rechtskräftig verurteilt. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 verworfen, teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit.
B. wurde vom Landgericht wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld- beziehungsweise Schadensersatzansprüche zuerkannt.
Der Halle-Attentäter hatte am 12. Dezember 2022 versucht, aus der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt zu fliehen. Dort verbüßte er eine vom Oberlandesgericht Naumburg im Jahr 2021 verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes sowie weiterer Delikte. B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei zwei Menschen erschossen.
Bei dem Fluchtversuch aus dem Gefängnis hatte B. zwei JVA-Mitarbeiter mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Der Ausbruchsversuch scheiterte an der Kfz-Schleuse.
Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, weil in dem Prozess keine erneute Sicherungsverwahrung gegen B. verhängt wurde. Die Verteidigung war gegen die verhängten Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche vorgegangen. Beide Revisionen verwarf der BGH
Autor:Online-Redaktion |
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