Berlin und der Vatikan
Erster Staatsvertrag unterzeichnet

Foto: epd-bild/Vatikan Media/Ag.Siciliani

Berlin (KNA) Das Land Berlin und der Vatikan haben an diesem Montag ihren ersten Staatsvertrag unterzeichnet. In dem Abkommen mit dem Heiligen Stuhl, das im Berliner Roten Rathaus durch den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und den Vatikan-Botschafter, Nuntius Nikola Eterovic, unterzeichnet wurde, geht es um Regelungen für die Zusammenarbeit beim Institut für Katholische Theologie. Dieses ist seit 2019 an der Humboldt-Universität angesiedelt. Bevor der Vertrag in Kraft tritt, muss das Abgeordnetenhaus noch zustimmen.

Wegner zeigte sich erfreut: "Nun bekommt die Zusammenarbeit im Bereich der universitär verankerten katholischen Theologie ein festes Fundament." Vom Institut erhoffe er sich Impulse für Berlin wie auch für öffentliche Debatten.

Herausforderung KI

Die Theologinnen und Theologen seien "mit ihrer wissenschaftlichen Kompetenz sicher gute Ansprechpartner in den Fragen der Zeit", sagte Nuntius Eterovic. Als eine der aktuellen Herausforderungen nannte er die schnelle Entwicklung von künstlicher Intelligenz. Der Berliner Erzbischof Heiner Koch betonte: "Theologie muss auf einem akademisch hohen Niveau stattfinden, wenn sie ein anerkannter Gesprächspartner sein will." Das sei durch das Institut gegeben.

"Mit der heutigen Unterzeichnung wird einem neuen Kapitel in der Geschichte unserer Universität die verbindliche Grundlage gegeben. Das Institut für Katholische Theologie wird seinen Beitrag zur wissenschaftlichen Exzellenz und zum gesellschaftlichen Dialog leisten", versicherte HU-Präsidentin Julia von Blumenthal. Instituts-Direktor Georg Essen ergänzte, das Institut habe sich als "innovatives Zentrum der theologischen Forschung mit einem besonderen Schwerpunkt auf Theologische Anthropologie etabliert". Die "einzigartige religiöse Pluralität" in Berlin biete optimale Bedingungen für interdisziplinäre Forschungsarbeit sowie den Dialog zwischen Theologie und Gesellschaft.

Studienangebot und Promotion geregelt

Die Regelungen betreffen das Studienangebot, die organisatorische Einbettung, das Promotionsrecht und die Berufung von Professorinnen und Professoren. Dabei hat die katholische Kirche ein Mitspracherecht, wie dies auch bei theologischen Einrichtungen anderer Religionsgemeinschaften an staatlichen Hochschulen der Fall ist. Bei den Verhandlungen war es immer wieder zu Verzögerungen gekommen. Ursprünglich war eine Unterzeichnung bis Ende 2022 geplant gewesen.

Der Staatsvertrag löst die entsprechenden Bestimmungen im sogenannten Abschließenden Protokoll ab, das die Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche seit 1970 für West-Berlin und seit 1991 auch für das wiedervereinigte Berlin regelt. Sie betrafen das 1957 an der Freien Universität gegründete Seminar für Katholische Theologie, das zugunsten des Zentralinstituts für Katholische Theologie aufgelöst wurde.

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Online-Redaktion

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