Bodo Ramelow
Arbeitsrecht der Kirchen muss sich anpassen

Foto:  epd-bild/Paul-Philipp Braun

Erfurt (KNA) Der Linke-Politiker  hat die Kirchen aufgefordert, im eigenen Interesse ihr Arbeitsrecht dem staatlichen anzupassen. "Auch bei Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft muss gestreikt werden dürfen, um Tarifverträge durchsetzen zu können", sagte der Spitzenkandidat der Linken für die Bundestagswahl. Andernfalls sehe er die Gefahr, dass Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft - wie etwa Krankenhäuser, Altenheime und Kitas - an Attraktivität für Arbeitnehmer verlören.

Ramelow geht davon aus, dass dieser Punkt auch absehbar vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde. Derzeit streiten sich die Gewerkschaft Verdi und ein evangelisches Krankenhaus in Weimar darüber vor Gericht. Im Entwurf ihres Bundestagswahlprogramms fordert die Linke eine "Abschaffung des Sonderarbeitsrechts" bei kirchlichen Trägern, in Diakonie und Caritas. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände zählen zu den größten Arbeitgebern in Deutschland.

Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland wird auch als Dritter Weg bezeichnet. Es räumt den Kirchen das Recht ein, ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts zu schaffen. So sind Streiks bei evangelischer und katholischer Kirche sowie Caritas und Diakonie verboten. Tarifverhandlungen finden in eigenen, auf Konsens ausgerichteten Gremien statt.

Wertschätzung für Kirchen

Er schätze die Kirchen und ihr soziales Engagement, betonte der bekennende Protestant Ramelow: "Darum denke ich, dass es klüger von den Kirchen wäre, auf diese Sonderrechte, die nicht den kirchlichen Kernbereich betreffen, zu verzichten, bevor sich die öffentliche Stimmung gegen sie wendet, wenn inzwischen weniger als die Hälfte der Deutschen Mitglied einer Kirche sind. Sonst wird es irgendwann schwierig, überhaupt noch kirchliche Sonderregelungen aufrechtzuerhalten."

In ihrem vorläufigen Wahlprogramm widmet sich die Linke von allen Parteien am detailreichsten dem Thema Kirchen und Religion, auch mit vielen altbekannten Forderungen. Sie wendet sich gegen ein Verbot religiös motivierter Bekleidung und damit verbundene Einschränkungen bei der Arbeit, Stichwort Kopftuch. Außerdem sollen das muslimische Zuckerfest und der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur staatlich geschützte Feiertage werden.

Die Linken votieren für den Sonntagsschutz und eine Reform der Militärseelsorge. Sie fordern wie die FDP eine Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen. Außerdem sollen die Kirchen Kirchensteuern selbstständig einziehen. Bisher geschieht dies über die Finanzämter der Länder, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten.

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Online-Redaktion

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