Wahlprogramme: Staatsleistungen, Kirchensteuer oder Militärseelsorge
Politikum Kindertaufe

Foto: epd-bild/Jens Schulze

Im Wahlprogramm der Linken ist es ein eigener Abschnitt. „Wir verteidigen die Freiheit zur und von der Religion und die Trennung von Staat und Kirche“, heißt es darin auf Seite 130. Was folgt, sind Thesen, die das in Deutschland bekannte Verhältnis von Staat und Kirche gründlich auf den Kopf stellen würden, würden die Linken diese Punkte nach dem 26. September in Koalitionsverhandlungen durchsetzen können:

Von Benjamin Lassiwe

Die Kirchensteuern sollten künftig von den Kirchen selbst eingezogen werden, die Staatsleistungen abgeschafft und die Militärseelsorge „in ihrer jetzigen Form“ durch einen Seelsorgevertrag ersetzt werden, „der eine gleichberechtigte Betreuung durch alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ enthält. Das gesonderte kirchliche Arbeitsrecht wird ebenso abgelehnt, wie „eine automatische Mitgliedschaft von Kindern in Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften der Eltern“. Ein Beitritt dürfe nur selbst und nach Erreichen der Religionsmündigkeit erfolgen.

Manche Inhalte der Linken finden sich auch bei Parteien, deren Regierungsbeteiligung nach der Wahl weitaus wahrscheinlicher ist, als jene der Ex-SED. Die Abschaffung der Staatsleistungen etwa ist auch bei den Grünen und der FDP fest im Wahlprogramm enthalten: Schließlich hatten diese drei Parteien in der letzten Legislaturperiode genau dafür einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Liberalen wollen die Staatsleistungen abschaffen und das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht umbauen, in dem auch die übrigen Religionsgemeinschaften ihren Platz finden.

Im Regierungsprogramm der CDU/CSU ist das dagegen kein Thema. Und auch bei der SPD spielen die Staatsleistungen keine Rolle – doch da wenigstens eine der drei Parteien Grüne, FDP und Linke auf jeden Fall einer kommenden Bundesregierung angehören wird, wird das Thema in der nächsten Legislaturperiode mit Sicherheit noch eine Rolle spielen.

Generell sind die Programme von CDU und SPD beim Thema Kirchen schweigsam. CDU und CSU betonen in ihrem „Regierungsprogramm“, dass man das gute Verhältnis zu den Kirchen fortsetzen wolle. „Wir bekennen uns zum bewährten Konzept des Religionsverfassungsrechts und zum Kooperationsmodell zwischen Kirche und Staat.“ Religionsfreiheit könne es nur auf dem Boden des Grundgesetzes geben, das dieser Freiheit Ausdruck verleihe.

Die SPD dagegen plant vor allem an einer Stelle Veränderungen: „Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir einen Weg erarbeiten, ihr Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht sowie der Betriebsverfassung anzugleichen“, heißt es da. Hier spürt man die Handschrift von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und seiner Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese – denn es geht weiter: „Wir haben dafür gesorgt, dass Pflegeanbieter, die nach Tarif zahlen, diese auch von der Pflegeversicherung refinanziert bekommen. Nun werden wir im Umkehrschluss die Refinanzierung der Pflegeleistungen an die Geltung von Tarifverträgen binden.“

Auch die Grünen treten für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ein. Zudem wolle man den § 166 des Strafgesetzbuchs („Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsver­einigungen“) streichen und eine „unabhängige wissenschaftliche Einrichtung zur Erforschung der religiösen und weltanschaulichen Landschaft“ einsetzen.

Die AfD bekennt sich zwar zur Religions- und Glaubensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Die Kirchen kommen, im Gegensatz zum scharf kritisierten Islam, aber nur bei einem Thema vor. Die AfD wirft den Kirchen vor, das Kirchenasyl zu missbrauchen, um Abschiebungen in EU-Länder zu verhindern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse deswegen die mit den Kirchen darüber abgeschlossene Vereinbarung sofort kündigen.

Autor:

Online-Redaktion

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