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Verwaltungsgericht erlaubt Hundefriseure

 Münster (epd) – Hundesalons in Nordrhein-Westfalen können einer Gerichtsentscheidung zufolge auch während des Lockdowns bis Ende des Monats weiter geöffnet bleiben. Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefriseurin in einem Hundesalon ist nicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes verboten, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster heißt (AZ: 5 L 7/21). Die nicht erlaubten Friseurdienstleistungen bezögen sich allein auf jene, die an Menschen erbracht würden.

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Online-Redaktion

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