Anhalt-Synode beendet
Präseswahl und Änderung des Gewaltschutzgesetzes
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Viele Themen auf der Frühjahrssynoden der anhaltischen Landeskirche: Präseswahl, Gewaltschutzgesetz, Kirchenimmobilien. Der neue Präses Brademann will "als Landeskirchengemeinde zusammenkommen".
Von Jonas Grimm
Dessau-Roßlau (epd). Die Frühjahrssynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat sich am Freitag und Samstag intensiv mit mehreren Themen befasst. Mit der Wahl von Jan Brademann zum neuen Präses endete die Synode. Der künftige Leiter des Kirchenparlaments saß der Synode bereits kommissarisch vor und hatte keinen Gegenkandidaten.
Die Wahl war nötig geworden, nachdem Synodenpräses Andreas Köhn aus beruflichen Gründen zurückgetreten war. Brademann erhielt 31 Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen und zwei ungültigen Stimmen.
Strategie zu Kirchenimmobilien
Davor berieten die Syndoalen über die „Strategie Anhalt 2035“, der Schwerpunkt lag auf dem Thema Kirchenimmobilien. Die Synode stimmte dabei mit sieben Enthaltungen einem Pilotprojekt im Verbund Bernburg Nordwest zu. Dabei gehe es um eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung von Kriterien für die Zukunft der anhaltischen Kirchenimmobilien.
Die Strategie solle auch die Gemeinden von Aufgaben zum Erhalt von Gebäuden entlasten. Brademann hatte bereits am Freitag erklärt, es gebe vor Ort vielfach „Sorgen, auf Entscheidungen keinen Einfluss mehr zu haben.“ Ein bisweilen „überambitionierter Zeitplan“ habe bei manchen das Gefühl geweckt, „an einem ganz zentralen Punkt kirchlichen Lebens überrumpelt zu werden“. Dass Kirchen nicht nur für die Gemeindemitglieder, sondern auch darüber hinaus eine wichtige Identitätsfunktion haben, sollte im weiteren Reformprozess stärker berücksichtigt werden.
Der neue Präses sagte am Samstag über die Strategie, diese brauche nun ein Prozessdesign, klare Zuständigkeiten und Fristen sowie eine Funktionsanalyse. Es gehe darum, „dass wir als Landeskirchengemeinde zusammenkommen“ und „Ja sagen zu diesem wundervollen Land, seiner Geschichte und Kultur und der Freiheit und der Solidarität“.
Gewaltschutzgesetz überarbeitet
Am Samstagvormittag entschloss die Synode einstimmig eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Die Gesetzesänderung konkretisiert insbesondere die Kommissionsarbeit der Anerkennungskommission und der Aufarbeitungskommission.
Dabei übernehme die Evangelische Landeskirche Anhalts „Verantwortung für Fehlverhalten und richtet den Blick auf das Leid der Opfer sexualisierter Gewalt und Missbrauch“, hieß es in dem Dokument.
Künftig sollen hinsichtlich von Beschäftigungsverboten auch die Straftaten der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild erfasst werden. Zudem wird anstelle des „Unrechts“ nun das „Leid“ der Betroffenen als maßgebliche Perspektive benannt. Außerdem wurde eine Regelung gestrichen, die die Aufarbeitung nicht verjährter oder aktueller Fälle behindern könnte.
Kleinste Landeskirche
Die Synode ist das gesetzgebende Organ der Evangelischen Landeskirche Anhalts in Sachsen-Anhalt, der kleinsten aller 20 deutschen Landeskirchen. Sie besteht aus 32 von den Kirchenkreisen gewählten Ältesten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen, zwei davon sind Jugendsynodale. Sie vertreten die rund 23.200 Kirchenmitglieder aus 145 Gemeinden und tagen in der Regel zweimal im Jahr. Die nächste Synode findet am 13. und 14. November statt.
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