Gutachten entlastet EKD-Ratsvorsitzende
Freispruch für Fehrs

- Kirsten Fehrs beim Kirchentag in Hannover
- Foto: epd-bild/Thomas Lohnes
- hochgeladen von Willi Wild
Immer wieder war hinter den Kulissen der evangelischen Kirche darüber spekuliert worden: Hat die EKD-Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehrs als Vorsitzende der Unterstützungsleistungskommission der Nordkirche das Verfahren einer Missbrauchsbetroffenen verschleppt, weil sie den Missbrauchstäter persönlich kannte?
Von Benjamin Lassiwe
Ein Hamburger Psychologe hatte das der Theologin bereits seit mehreren Jahren öffentlich vorgeworfen. Fehrs selbst bezeichnete diese Vorwürfe schon im vergangenen November, während der EKD-Synode in Würzburg, als „gegenstandslos“ und drohte dem Psychologen rechtliche Schritte an.
Am 7. Oktober nun legte die Kirchenleitung der Nordkirche den Untersuchungsbericht einer unabhängigen Anwaltskanzlei zu dem Thema vor. Die Kölner Kanzlei „Gercke Wollschläger“, die bereits für mehrere katholische Bistümer Gutachten zum sexuellen Missbrauch verfasste, kam laut einer Mitteilung der Nordkirche zu dem Ergebnis, „dass die von der Betroffenen erhobenen Vorwürfe, die damalige Vorsitzende der ULK, Bischöfin Kirsten Fehrs, und die übrigen Kommissionsmitglieder hätten Recht verletzt, sämtlich unbegründet sind.“ Zu keinem Zeitpunkt hätten Bischöfin Fehrs oder andere Kommissionsmitglieder gegen strafrechtliche Bestimmungen oder kirchenrechtliche Verfahrensvorgaben verstoßen. Insbesondere seien keine Verstöße gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen oder Mitwirkungsverbote aufgrund von Befangenheit oder strafrechtliche Delikte im Rahmen der Kommissionsarbeit festgestellt worden.
Allerdings sei das Verfahren der Betroffenen „wegen Aufklärungsbemühungen“ für mehrere Monate ruhend gestellt worden. „Alle festgestellten Verzögerungen seien allerdings weder von Bischöfin Fehrs, die sich wegen einer möglichen Befangenheit vorsorglich aus dem Verfahren zurückgezogen hatte, noch von den weiteren ULK-Mitgliedern zu verantworten“, teilte die Nordkirche mit. Allerdings wolle man die Präventionsvorschriften und die Abläufe eventueller weiterer Verfahren im Fall von „unvorhergesehenen Verzögerungen“ noch weitgehender überprüfen lassen.
Autor:Willi Wild |
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