Europäische Asylreform
Beschlossene Regeln, offene Fragen
- Die europäische Asyl-Reform verändert auch die Vorzeichen für die Aufnahme in ein Kirchenasyl. Stand Februar 2025 gab es in Sachsen-Anhalt 15 und in Thüringen 10 Gemeinden, die von Abschiebung bedrohten Menschen Zuflucht gewährten. Über die Zahl der aktuellen Kirchenasyle in der EKM wollte die Landeskirche keine Auskunft geben.
- Foto: epd-bild/Jochen Günther
- hochgeladen von Online-Redaktion
Seit dem 12. Juni gelten in Deutschland die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS. Für Kirchengemeinden und kirchliche Organisationen in der Flüchtlingsberatung bringt das zunächst Unsicherheit mit sich. Davon bleiben auch die Kirchenasyle nicht unberührt. Warum sich Ehrenamtliche mit der Reform auseinandersetzen sollten.
Von Philipp Greifenstein
Mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) haben sich die Staaten der Europäischen Union auf Regeln in der Asylpolitik verständigt. In der EU-Verordnung, dem deutschen Anpassungsgesetz und den Durchführungsbestimmungen dokumentiert sich der staatliche Wille, „mehr Steuerung und Kontrolle zu erlangen“.
Autor:Online-Redaktion |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.