In fast allen ostdeutschen Bistümern
Anti-Rassismus-Erklärung bei Kirchenwahlen
- Domplatz Erfurt
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Berlin (KNA) In fast allen ostdeutschen Bistümern müssen Kandidaten bei Kirchenwahlen inzwischen eine Anti-Rassimus-Erklärung unterschreiben. Das ergab eine Umfrage unter den fünf katholischen Bistümern im Osten. Im Erzbistum Berlin ist eine entsprechende Regelung erst vor rund einer Woche in Kraft getreten. Wer dort künftig für Pfarrei- und Gemeinderäte antritt, muss eine Erklärung gegen Rassismus und Antisemitismus unterschreiben.
Eine Mitgliedschaft in Parteien, die der zuständige Verfassungsschutz als extremistisch einstuft, ist laut der Erklärung mit diesen Ämtern nicht vereinbar. Damit entsteht im Erzbistum, das sich über drei Bundesländer erstreckt, eine kuriose Situation für die kommende Wahl im November: In Brandenburg können etwa AfD-Mitglieder nicht für das kirchliche Gremium kandidieren, da der dortige AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. AfD-Mitglieder in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hingegen können kandidieren, da deren Landesverbände nicht so eingestuft sind.
Auch andere Bistümer mit Erklärung
In Ostdeutschland fordern auch die Bistümer Erfurt (seit 2025) und Magdeburg (2024) eine Unterschrift unter einer inhaltlich identischen Erklärung, wie sie in Berlin nun gilt. Während in diesen beiden Bistümern die Regel auch für die Kirchenvorstände gilt, die unter anderem das Vermögen der Pfarrei verwalten, fehlt eine solche Regelung bislang für das Erzbistum Berlin; ist aber nach Angaben des Pressesprechers angestrebt.
Im Bistum Dresden-Meißen findet sich mit der Ablehnung einer "wahrnehmbaren Mitgliedschaft oder Amtsübernahme in extremistischen Parteien oder Organisationen" seit 2024 eine ähnliche Erklärung, die unterschrieben werden muss. Kirchenvorstandsmitglieder müssen allerdings nur unterzeichnen, den Dienst gewissenhaft zu erfüllen. Das Bistum Görlitz hat nach eigenen Angaben noch keine vergleichbare Erklärung - jedoch werde derzeit eine Aufnahme dieser in die Wahlordnung geprüft.
Autor:Online-Redaktion |
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