Gesetz beschlossen
Mutterschutz bei Fehlgeburten

Foto: pixabay.de

Erfurt (red) . Bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche soll künftig Mutterschutz möglich sein. Ein entsprechendes Gesetz dazu hatten Bundesrat und Bundestag einstimmig beschlossen. Ab Juni soll die Regelung auch in Thüringen umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, deutlich früher und länger Anspruch auf Mutterschutz haben. Bislang gab es diesen Anspruch nicht. Betroffene konnten sich lediglich krankschreiben lassen. Der neue Mutterschutz sei „ein bedeutender Schritt in Richtung einer mitfühlenden und gerechteren Frauen- und Familienpolitik“, sagte Thüringens Familienministerin Katharina Schenk (SPD). Die neue Regelung schaffe einen Rechtsrahmen, der Frauen Raum für Trauer und Genesung gebe. „Mutter bleibt man auch, wenn man einen tragischen Verlust des Kindes erleiden musste“, so Schenk.

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Online-Redaktion

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